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BeschlossenGemeinde Sonsbeck · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Sanierung Grundschule Johann-Hinrich-Wichern, Sonsbeck

Die Gemeinschaftsgrundschule in Sonsbeck hat zu wenig Fläche und soll saniert und erweitert werden. Der südliche Gebäudeteil wird abgerissen und neu gebaut, die Gesamtkosten liegen bei 12.000.000 € brutto. Der Rat beschloss am 07.07.2026 einstimmig die Fortführung der Planung. Die weiteren Planungsleistungen sollen europaweit vergeben werden.

Kostenschätzung

12 Mio. €

Ausschreibung

Zeitnah

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abbruch und Neubau südlicher Gebäudeteil
Der südliche Gebäudeteil wird zweigeschossig neu gebaut, mit insgesamt ca. 700 m² BGF auf beiden Ebenen. Je drei Klassenräume mit Differenzierungsbereichen liegen auf jeder Ebene.
Anbauten Mensa, Verwaltung und WC
Die Mensa erhält 130 m² Speiseraum für 70 Personen. Der eingeschossige Verwaltungsanbau hat ca. 340 m², zusätzlich entstehen WC- und Differenzierungsräume.
Außenanlagen und energetische Sanierung
Die Außenanlagen sind Teil der Kostenannahme. Fassaden, Dächer und Fenster werden nach den Anforderungen des GEG saniert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beauftragung der Planungsphase 0 (erledigt)März 2026
  2. Steuerungsgruppe lernt die zwei Varianten kennen (erledigt)04.05.2026
  3. Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat einstimmig, die Planungen mit Variante 2.4 fortzuführen (erledigt)18.06.2026
  4. Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung stimmt einstimmig für die Fortführung der Planungen mit Variante 2.4 (erledigt)30.06.2026
  5. Rat beschließt einstimmig, die Planungen mit Variante 2.4 fortzuführen (erledigt)07.07.2026
  6. Europaweites Verfahren für Planungsleistungen bis Leistungsphase 3als Nächstesdanach
  7. Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung an die Gremiendanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Europaweites Verfahren zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3, mit externer Verfahrensbegleitung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Johann-Hinrich-Wichern-Gemeinschaftsgrundschule hat zu wenig Fläche für den aktuellen und künftigen Raumbedarf. Das haben schon die 2022 und 2023 beauftragten Machbarkeitsstudien festgestellt.

Im März 2026 beauftragte die Verwaltung ein Planungsbüro mit dem Entwicklungskonzept „Planungsphase 0“. Es ermittelt ein rechnerisches Defizit von 1.327 m² Bruttogeschossfläche.

Zwei Varianten wurden untersucht. Variante 1.3 erhält das Gebäude „Süd“, Variante 2.4 reißt den Gebäudeteil „Süd“ ab und baut ihn neu. Die Steuerungsgruppe bevorzugt Variante 2.4 wegen der ebenengleichen Anbindung, die Verwaltung empfiehlt sie ebenfalls. Der Rat machte Variante 2.4 am 07.07.2026 einstimmig zur Grundlage der weiteren Planung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat beschloss am 07.07.2026, die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen auf Grundlage der Variante 2.4 zu beauftragen, einschließlich der Gestaltung der Außenanlagen. Den Gremien ist eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorzulegen. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Ob das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen schon begonnen hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
  • Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung liegt noch nicht vor.
  • Die bevorzugte Variante 2.4 muss im Entwurfsprozess noch planerisch überprüft werden.

Ort der Leistung

Sonsbeck, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Sonsbeck, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten Variante 2.4brutto, Preisstand I. Quartal 2026, bis zur Fertigstellung geht die Vorlage von 4 % Preissteigerung pro Jahr aus12.000.000 €
Finanzierung
Für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen und die Verfahrensbegleitung stehen Haushaltsmittel beim Projekt „Erweiterung Grundschulgebäude“ zur Verfügung. Die Erläuterungen dazu stehen im Haushaltsplan 2026.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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