Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wegenetzkonzept
- Betrachtet wird das gesamte Wegenetz, unabhängig von Eigentum und Unterhaltungspflicht. Die bereits vorliegende georeferenzierte Erfassung des Straßen- und Wirtschaftswegenetzes lässt sich einarbeiten. Der Leitfaden verlangt zusätzlich eine funktionale Betrachtung und Kategorisierung.
- Handlungsempfehlungen
- Aus dem Vergleich von Ist- und Sollzustand werden konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung abgeleitet.
- Beteiligung
- Die Bürger werden in Workshops und öffentlichen Veranstaltungen beteiligt, die Nachbarkommunen werden einbezogen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung berät den Beschlussvorschlag vor, das Ergebnis lautet einstimmig (erledigt)15.09.2026
- Rat berät über das weitere Vorgehen (stand auf der Tagesordnung) (erledigt)29.09.2026
- Frist für den Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorfals Nächstes31.10.2026
- Bewilligung voraussichtlich, danach Vergabe der KonzepterstellungJanuar 2027
- Fertigstellung des Wegenetzkonzepts durch das beauftragte FachbüroEnde Oktober 2027
Vergabeverfahren
Angebote werden nach den vergaberechtlichen Bestimmungen eingeholt. Das Leistungsverzeichnis muss die Länge der zu untersuchenden Wege, die Ziele und die Bewertungskriterien mit Gewichtung nennen. Vergeben wird nach der Bewilligung an ein leistungsfähiges Büro.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Sonsbeck will ein ländliches Wegenetzkonzept erstellen. Es soll die Planung bedarfsgerechter Wegenetze im Freiraum ermöglichen und Grundlage für Investitionen und die Unterhaltung der Wege sein.
Ein anerkanntes Wegenetzkonzept ist Voraussetzung, um später Zuwendungen für ländliche Wegebaumaßnahmen zu beantragen. Den Antrag auf Zuwendung muss die Gemeinde jedes Jahr bis zum 31.10. bei der Bezirksregierung einreichen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll das Erfordernis eines Wegenetzkonzepts anerkennen, die Verwaltung mit dem Zuwendungsantrag bis 31.10.2026 beauftragen und den überplanmäßigen Bedarf von voraussichtlich 70.000 € genehmigen.
Noch offen
- Die Bewilligung der Zuwendung steht noch aus.
- Mit der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn das Stichtagsergebnis vorliegt.
Ort der Leistung
Sonsbeck, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Sonsbeck, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erstellung des ländlichen Wegenetzkonzeptsvoraussichtlicher Aufwand, ca. | 70.000 € |
|---|
- Förderung
- 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 70.000 €
- Finanzierung
- Der überplanmäßige Bedarf von voraussichtlich 70.000 € soll aus Einsparungen bei den Planungs- und Vermessungskosten gedeckt werden. Die Zuwendung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 70.000 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.