Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung des Gebäudes
- Rückbau der kontaminierten Bauteile mit statisch relevanten Eingriffen und Ertüchtigung des Gebäudes. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Fördergelder.
- Genehmigungsplanung
- Die Genehmigungsplanung für den Bauantrag erarbeiten die Fachplaner, die schon den Entwurf erstellt haben.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Kostenschätzung der beauftragten Fachplaner liegt vor (erledigt)08.09.2026
- Bau- und Campingplatzausschuss spricht sich für die Annahme der Beschlussempfehlung aus (erledigt)09.09.2026
- Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen, den Entwurf weiter zu verfolgen und die Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen (erledigt)16.09.2026
- Genehmigungsplanung durch die Fachplaner, Bauantrag und Förderantrag für den Wiederaufbauals Nächstesdanach
- Erneute Vorlage der detaillierten Kosten im Gemeinderat nach Vorliegen des Förderbescheidsdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Während des Flutereignisses im Juli 2021 drang Wasser in Erdgeschoss und Kellergeschoss des Gemeindehauses Alter Bahnhof ein. Austretendes Heizöl hat die Bausubstanz dauerhaft kontaminiert.
Für die Sanierung muss ein Bauantrag gestellt werden, weil der Rückbau der kontaminierten Bauteile statisch relevante Eingriffe erfordert. Das Gebäude ist dabei nach den gültigen Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik zu ertüchtigen.
Die beauftragten Fachplaner haben den Entwurf mit einer Kostenschätzung vom 08.09.2026 erarbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt. Die endgültigen zuwendungsfähigen Kosten legt der Bewilligungsbescheid fest.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss am 16.09.2026, die Entwurfsplanung weiter zu verfolgen. Die Planer sollen die Genehmigungsplanung erarbeiten. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der noch zu klärenden Fördergelder. Ergebnis: 15 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.
Noch offen
- Die Förderfähigkeit von 76.480 € ist noch zu prüfen.
- Zuwendungsfähige Kosten und Eigenanteil legt der Förderbescheid fest, danach soll der Gemeinderat erneut beurteilen.
Ort der Leistung
Ahrbrück, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Ahrbrück, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung gesamtbrutto, laut Kostenschätzung vom 08.09.2026 | 1.672.272 € |
|---|
- Förderung
- Wiederaufbau, voraussichtlich 1.595.792 € förderfähig
- Finanzierung
- Nach aktuellem Kenntnisstand sind 1.595.792 € voraussichtlich förderfähig, für 76.480 € ist das noch zu prüfen. Die nicht förderfähigen Kosten trägt die Ortsgemeinde und berücksichtigt sie in der Haushaltsplanung 2027.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.