Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßen- und Gehwegebau
- Die bestehende Bachovenstraße wird im Wesentlichen saniert. Die Fahrbahn ist 3,75 m breit, die beidseitigen, niveaugleichen Gehbereiche sind etwa 2,00 m bis 3,50 m breit. Fahrbahn und Gehbereiche sollen in Pflasterbauweise und barrierefrei hergestellt werden.
- Stellplätze und Baumpflanzungen
- Straßenbegleitend sind sieben Stellplätze und sieben Baumpflanzungen vorgesehen.
- Straßenbeleuchtung
- Zur Ausleuchtung des Straßenraums sind neun Leuchten vorgesehen.
- Leitungstrassen
- Sämtliche Leitungstrassen sollen im Zuge der Straßensanierung erneuert und neu geordnet werden.
- Baumrodung und Ersatzpflanzung
- Vor der Sanierung müssen sechs Bestandsbäume gerodet werden. Sie werden im Zuge der Maßnahme adäquat ersetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entwurfsplanung im Bauausschuss beraten und einstimmig beschlossen (erledigt)29.10.2025
- Bauprogramm im Bauausschuss zur Entscheidung vorgesehenals Nächstes25.11.2026
- Geplanter BaubeginnDezember 2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Entwurfsplanung für den Straßenausbau wurde am 29.10.2025 im Bauausschuss beraten und einstimmig beschlossen.
Das Bauprogramm soll die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Erhebung wiederkehrender Beiträge bestimmen. Der Baubeginn ist für Dezember 2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bauausschuss soll den Straßenausbauplan der Bachovenstraße auf Basis des Entwurfs des Büro Karst mit Stand vom 30.06.2025 als Bauprogramm beschließen.
Noch offen
- Der Bauausschuss muss noch über das Bauprogramm entscheiden.
Ort der Leistung
Sinzig, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Sinzig, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Haushaltsmittel für Planungsleistungeninsgesamt, Überschreitung um 50.000 EUR | 100.000 € |
|---|
- Förderung
- Förderprogramm „Nachhaltige Stadt, Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE)“, Förderanteil mindestens 70 %
- Finanzierung
- Förderung über ein Einzelfördervorhaben im Gesamtförderprogramm „Nachhaltige Stadt, Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE)“. Der Förderanteil beträgt mindestens 70 % und kann nach bisheriger Planung ausschließlich auf den städtischen Anteil am wiederkehrenden Beitrag angerechnet werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.