Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung Teilplan A
- Der Bebauungsplan soll die Neuerrichtung und dauerhafte Nutzung von Thermalbad, Tourismusinformation, Wohnmobilstellplatz und Thermalquelle planungsrechtlich sichern. Er umfasst Baufenster, Erschließung, einen öffentlichen Parkplatz und eine Grünfläche. Für Gebäude und Schwimmbecken sind maximal 1.500 qm Grundfläche als Hauptnutzung und maximal 6.000 qm einschließlich Nebenanlagen vorgesehen.
- Thermalbad und Tourismusgebäude
- Die baulichen Hauptbestandteile des Thermalbads sollen oberhalb der HQ-100-Linie von 69,90 m über NHN liegen. Für Thermalbad und Tourismusgebäude sind Höhen von 69,98 m, 70,04 m beziehungsweise 70,10 m über NHN angegeben.
- Wohnmobilstellplatz
- Der Bebauungsplan soll die Wiederherstellung und Wiederaufnahme der Nutzung des Wohnmobilhafens ermöglichen. Eine hochwassergerechte Erweiterung soll bei Bedarf möglich sein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplans (erledigt)26.02.2026
- Bauausschuss stimmt für den Beschlussvorschlag (erledigt)28.09.2026
- Vorgesehene Entscheidung des Stadtrats, Ergebnis nicht dokumentiert (erledigt)22.10.2026
- Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungals NächstesNovember/Dezember 2026
- Zweite Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, sofern Untersuchungsaufwand dies zulässt1. oder 2. Quartal 2027
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zweistufige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung dauert 14 Tage.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Hochwasserereignis 2021 beschädigte das Thermalfreibad, das Tourismusbüro und den Wohnmobilstellplatz erheblich. Die Anlagen können ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen und müssen neu errichtet werden.
Der Rat beschloss am 26.02.2026 die Neuaufstellung des Bebauungsplans. Der Bauausschuss stimmte am 28.09.2026 für den Beschlussvorschlag, ein Ergebnis der für den 22.10.2026 vorgesehenen Stadtratsentscheidung ist nicht dokumentiert. Das Verfahren ist in vier Teilpläne aufgeteilt, Teilplan A hat Vorrang.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Aufstellungsbeschluss, das Verfahren nach § 13a BauGB und die Beauftragung der Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung.
Noch offen
- Ergebnis der Stadtratsentscheidung vom 22.10.2026 ist nicht dokumentiert.
- Planunterlagen sollen für die Offenlage angepasst werden, eine dreieckige Teilfläche des Sondergebiets soll in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden.
- Ob die Burggrafenstraße aus dem Geltungsbereich entfällt, ist noch offen.
- Zusätzliche Untersuchungs- und Abstimmungsbedarfe sowie gegebenenfalls erforderliche Gutachten bestimmen den weiteren Zeitplan.
Ort der Leistung
Sinzig, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Sinzig, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Externes Planungsbüro | nicht beziffert |
|---|
- Förderung
- Kosten für das externe Planungsbüro sind über Förderprogramme zum Wiederaufbau förderfähig.
- Finanzierung
- Kosten für das externe Planungsbüro sind über Förderprogramme zum Wiederaufbau förderfähig.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.