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Zur EntscheidungStadt Sinzig · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Kurgebiet Bad Bodendorf in Sinzig

Nach den Hochwasserschäden von 2021 soll der Bebauungsplan die Neuerrichtung und dauerhafte Nutzung von Thermalbad, Tourismusbüro und Wohnmobilstellplatz ermöglichen. Der Stadtrat sollte am 22.10.2026 über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung entscheiden, ein Ergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.

Nächster Schritt

Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für November/Dezember 2026 vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung Teilplan A
Der Bebauungsplan soll die Neuerrichtung und dauerhafte Nutzung von Thermalbad, Tourismusinformation, Wohnmobilstellplatz und Thermalquelle planungsrechtlich sichern. Er umfasst Baufenster, Erschließung, einen öffentlichen Parkplatz und eine Grünfläche. Für Gebäude und Schwimmbecken sind maximal 1.500 qm Grundfläche als Hauptnutzung und maximal 6.000 qm einschließlich Nebenanlagen vorgesehen.
Thermalbad und Tourismusgebäude
Die baulichen Hauptbestandteile des Thermalbads sollen oberhalb der HQ-100-Linie von 69,90 m über NHN liegen. Für Thermalbad und Tourismusgebäude sind Höhen von 69,98 m, 70,04 m beziehungsweise 70,10 m über NHN angegeben.
Wohnmobilstellplatz
Der Bebauungsplan soll die Wiederherstellung und Wiederaufnahme der Nutzung des Wohnmobilhafens ermöglichen. Eine hochwassergerechte Erweiterung soll bei Bedarf möglich sein.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Rat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplans (erledigt)26.02.2026
  2. Bauausschuss stimmt für den Beschlussvorschlag (erledigt)28.09.2026
  3. Vorgesehene Entscheidung des Stadtrats, Ergebnis nicht dokumentiert (erledigt)22.10.2026
  4. Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungals NächstesNovember/Dezember 2026
  5. Zweite Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, sofern Untersuchungsaufwand dies zulässt1. oder 2. Quartal 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bauleitplanverfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zweistufige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung dauert 14 Tage.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Hochwasserereignis 2021 beschädigte das Thermalfreibad, das Tourismusbüro und den Wohnmobilstellplatz erheblich. Die Anlagen können ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen und müssen neu errichtet werden.

Der Rat beschloss am 26.02.2026 die Neuaufstellung des Bebauungsplans. Der Bauausschuss stimmte am 28.09.2026 für den Beschlussvorschlag, ein Ergebnis der für den 22.10.2026 vorgesehenen Stadtratsentscheidung ist nicht dokumentiert. Das Verfahren ist in vier Teilpläne aufgeteilt, Teilplan A hat Vorrang.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind der Aufstellungsbeschluss, das Verfahren nach § 13a BauGB und die Beauftragung der Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung.

Noch offen

  • Ergebnis der Stadtratsentscheidung vom 22.10.2026 ist nicht dokumentiert.
  • Planunterlagen sollen für die Offenlage angepasst werden, eine dreieckige Teilfläche des Sondergebiets soll in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden.
  • Ob die Burggrafenstraße aus dem Geltungsbereich entfällt, ist noch offen.
  • Zusätzliche Untersuchungs- und Abstimmungsbedarfe sowie gegebenenfalls erforderliche Gutachten bestimmen den weiteren Zeitplan.

Ort der Leistung

Sinzig, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Sinzig, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Externes Planungsbüronicht beziffert
Förderung
Kosten für das externe Planungsbüro sind über Förderprogramme zum Wiederaufbau förderfähig.
Finanzierung
Kosten für das externe Planungsbüro sind über Förderprogramme zum Wiederaufbau förderfähig.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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