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BeschlossenGemeinde Grafschaft · Bau & Handwerk · Sitzung am

Feuerwehrgerätehaus Eckendorf in Grafschaft

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Eckendorf wurde die Planung wegen aktueller Gesetze und Regelungen angepasst. Der Bauausschuss stimmte am 22.10.2026 der Gebäudespiegelung, der Optimierung von Grundriss und Außenanlage sowie einem dritten Stellplatz zu, der Übungsplatz wird aktuell nicht weiterverfolgt.

Nächster Schritt

Die Verwaltung führt das Baugenehmigungsverfahren auf Basis der geänderten Planung fort.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Neubau Feuerwehrgerätehaus
Das Gebäude für die Löschgruppe Eckendorf soll gespiegelt und der Grundriss optimiert werden. Die Fahrzeughalle wird um einen dritten Stellplatz erweitert.
Außenanlagen
Die Außenanlage wird optimiert, Verkehrsströme auf dem Gelände werden getrennt und die Anordnung von Parkplätzen und Regenrückhaltebecken angepasst. Der Übungsplatz wird aktuell nicht weiterverfolgt.
Haustechnik
Die Wärmepumpe soll nach hinten oder auf das Dach versetzt werden. Küche und Hausanschlussraum werden getauscht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Bauausschuss stimmte den Planungsänderungen und dem dritten Stellplatz zu, Übungsplatz wird aktuell nicht weiterverfolgt (erledigt)22.10.2026
  2. Hauptausschuss berät vorberatend (erledigt)29.10.2026
  3. Gemeinderat soll den Planungsänderungen zustimmenals Nächstes05.11.2026
  4. Baugenehmigungsverfahren auf Basis der geänderten Planung fortführendanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Eckendorf gibt es nach langer Beratung eine Beschlusslage. Der Landkreis hat seine Beteiligungsabsicht vor Jahren zurückgezogen. Das Übungsgelände soll später folgen. Die Baugenehmigung ist beantragt.

Die Baugenehmigungsbehörde erwartet wegen einer Rechtsänderung eine Anpassung der Planung. Die Zufahrt für Einsatzkräfte muss von der Alarmausfahrt getrennt und kreuzungsfrei angelegt sein. Die Planungen müssen zudem aktuellen Gesetzen und Regelungen zu Begegnungsverkehr und Schleppkurven entsprechen. Zusätzliche Aufgaben im Katastrophen-, Bevölkerungs- und Zivilschutz lassen einen größeren Stellplatzbedarf erwarten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Den Planungsänderungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eckendorf mit Gebäudespiegelung sowie optimiertem Grundriss und Außenanlage und der Erweiterung der Fahrzeughalle um einen dritten Stellplatz wird zugestimmt. Der Übungsplatz wird aktuell nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren auf Basis der geänderten Planung fortzuführen. Ergebnis: Im Bauausschuss einstimmig bei einer Enthaltung angenommen..

Noch offen

  • Der Gemeinderat soll am 05.11.2026 über die Planungsänderungen und die Anregungen der Löschgruppe entscheiden.
  • Das Baugenehmigungsverfahren ist auf Basis der geänderten Planung fortzuführen.
  • Der Übungsplatz wird aktuell nicht weiterverfolgt.

Ort der Leistung

Grafschaft, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Grafschaft, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Finanzierung
Die erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushalt berücksichtigt. Für die Folgejahre sind sie in den kommenden Haushaltsplanungen zu veranschlagen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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