Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung von Fundament und Hallenboden
- Der bestehende Boden soll ausgebaut, das Fundament mit einer Stahlkonstruktion abgefangen und der Boden durch eine Betonplatte stabilisiert werden. Der anschließende Bodenaufbau soll Isolierung, Estrich mit Vorbereitung für eine Fußbodenheizung sowie einen Kunststoffbelag umfassen.
- Energetische Verbesserungen
- Vorgesehen sind energetische Verbesserungen an Wänden, Fenstern und Türen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums HHF-BL (erledigt)21.10.2026
- Beginn der Sanierungsarbeiten vorgesehen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehenals NächstesFrühjahr 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Schützenhalle ist altersbedingt und wegen Absenkungen im Fundament sanierungsbedürftig. Die Arbeiten sind zur Sicherung der Standsicherheit bautechnisch zwingend erforderlich.
Die gemeindliche Vereinsförderrichtlinie schließt investive Maßnahmen aus. Der Verein hat zusätzlich einen Förderantrag bei der Verbandsgemeinde gestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag entweder mangels Förderfähigkeit nach den geltenden Richtlinien abzulehnen oder ihm unter Vorbehalt einer Zuwendung der Verbandsgemeinde stattzugeben. Bei der zweiten Variante ist zunächst deren Zuwendungsbescheid abzuwarten.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über den Zuschuss entscheiden.
- Bei Zustimmung ist zunächst der Zuwendungsbescheid der Verbandsgemeinde abzuwarten, danach wird die endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses festgelegt.
- Ein endgültiger Zuwendungsbescheid setzt bereitgestellte Haushaltsmittel für 2027 und die Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht voraus.
Ort der Leistung
Brohl-Lützing, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Brohl-Lützing, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Voraussichtliche Gesamtkostenetwa 40.000 bis 50.000€ | nicht beziffert |
|---|
- Förderung
- Förderantrag bei der Verbandsgemeinde, gemeindlicher Zuschuss gegebenenfalls vorbehaltlich deren Zuwendung
- Finanzierung
- Eine Förderung nach der gemeindlichen Vereinsförderrichtlinie ist nicht möglich. Bei einem gemeindlichen Zuschuss außerhalb der Richtlinien sind Haushaltsmittel für 2027 einzuplanen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Ein Förderantrag bei der Verbandsgemeinde ist gestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.