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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Brohl-Lützing · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Sanierung der Schützenhalle in Brohl-Lützing

Die vereinseigene Schützenhalle soll wegen ihres Alters und Absenkungen im Fundament saniert werden. Der Ausschuss legt dem Gemeinderat die Ablehnung oder einen Zuschuss unter Vorbehalt einer Zuwendung der Verbandsgemeinde zur Entscheidung vor.

Nächster Schritt

Der Gemeinderat entscheidet über den Zuschuss, bei Zustimmung ist zunächst der Zuwendungsbescheid der

Ausführung

Sanierungsbeginn im Frühjahr 2027 vorgesehen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sanierung von Fundament und Hallenboden
Der bestehende Boden soll ausgebaut, das Fundament mit einer Stahlkonstruktion abgefangen und der Boden durch eine Betonplatte stabilisiert werden. Der anschließende Bodenaufbau soll Isolierung, Estrich mit Vorbereitung für eine Fußbodenheizung sowie einen Kunststoffbelag umfassen.
Energetische Verbesserungen
Vorgesehen sind energetische Verbesserungen an Wänden, Fenstern und Türen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums HHF-BL (erledigt)21.10.2026
  2. Beginn der Sanierungsarbeiten vorgesehen, sofern die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehenals NächstesFrühjahr 2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Schützenhalle ist altersbedingt und wegen Absenkungen im Fundament sanierungsbedürftig. Die Arbeiten sind zur Sicherung der Standsicherheit bautechnisch zwingend erforderlich.

Die gemeindliche Vereinsförderrichtlinie schließt investive Maßnahmen aus. Der Verein hat zusätzlich einen Förderantrag bei der Verbandsgemeinde gestellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag entweder mangels Förderfähigkeit nach den geltenden Richtlinien abzulehnen oder ihm unter Vorbehalt einer Zuwendung der Verbandsgemeinde stattzugeben. Bei der zweiten Variante ist zunächst deren Zuwendungsbescheid abzuwarten.

Noch offen

  • Der Gemeinderat muss über den Zuschuss entscheiden.
  • Bei Zustimmung ist zunächst der Zuwendungsbescheid der Verbandsgemeinde abzuwarten, danach wird die endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses festgelegt.
  • Ein endgültiger Zuwendungsbescheid setzt bereitgestellte Haushaltsmittel für 2027 und die Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht voraus.

Ort der Leistung

Brohl-Lützing, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Brohl-Lützing, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Voraussichtliche Gesamtkostenetwa 40.000 bis 50.000€nicht beziffert
Förderung
Förderantrag bei der Verbandsgemeinde, gemeindlicher Zuschuss gegebenenfalls vorbehaltlich deren Zuwendung
Finanzierung
Eine Förderung nach der gemeindlichen Vereinsförderrichtlinie ist nicht möglich. Bei einem gemeindlichen Zuschuss außerhalb der Richtlinien sind Haushaltsmittel für 2027 einzuplanen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung. Ein Förderantrag bei der Verbandsgemeinde ist gestellt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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