Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- 12. Änderung des Flächennutzungsplans II
- Der Flächennutzungsplan soll im Teilbereich Armsheim für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage in der Sundflur“ geändert werden. Der Vorentwurf soll für das frühzeitige Beteiligungsverfahren verwendet werden.
- Bebauungsplan Nr. 15 für Agri-PV-Anlage
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agri-PV-Anlage in der Sundflur“ soll im Regelverfahren aufgestellt werden. Das Plangebiet liegt westlich der Bundesautobahn A 61 und umfasst ca. 71 ha.
- Frühzeitige Beteiligung und Änderung des Flächennutzungsplans
- Die Öffentlichkeit und Behörden sollen auf Grundlage der Planunterlagen frühzeitig beteiligt werden. Die bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche soll als Sondergebiet „Agri-PV“ dargestellt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Projektvorstellung (erledigt)21.04.2026
- Durchführungsvertrag abgeschlossen (erledigt)10.06.2026
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst (erledigt)21.10.2026
- Beratung im Ausschuss für Bauen, Planung und Infrastruktur (erledigt)29.10.2026
- Beratung im Verbandsgemeinderatals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB, frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Armsheim hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage in der Sundflur“ begonnen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2026 gefasst.
Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden. Die Projektträgerin stellte das Vorhaben am 21.04.2026 vor und schloss am 10.06.2026 einen Durchführungsvertrag ab. Sie trägt sämtliche Projektkosten, der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Teilbereich Armsheim sollte durchgeführt und der Vorentwurf für das frühzeitige Beteiligungsverfahren verwendet werden, die Verwaltung soll das Verfahren durchführen.
Noch offen
- Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat stehen noch aus.
- Das frühzeitige Beteiligungsverfahren steht noch aus.
- Die umweltbezogenen Belange sowie Auswirkungen auf öffentliche und private Belange werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet.
Ort der Leistung
Armsheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Armsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.