Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kreisverkehrsplatz
- Ein neuer Kreisverkehrsplatz an der L 408/Bornheimer Landstraße soll die beiden Bauleitpläne verkehrstechnisch anbinden. Der Planbereich der Verkehrsanlage ist im Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der L408“ dargestellt.
- Offenlegung und Beteiligung zum Bebauungsplan Sommerstück II
- Der vom Planungsbüro Butsch + Faber, Flonheim erstellte Entwurf soll einen Monat, mindestens 30 Tage, öffentlich ausgelegt werden. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung über die Offenlegung, anschließend öffentliche Auslegung für einen Monat, mindestens 30 Tage, undals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Flonheim stellt die Bebauungspläne „Sommerstück II“ und „Gewerbegebiet östlich der L 408“ auf. Beide benötigen eine gemeinsame verkehrstechnische Anbindung.
Die Erstellung des Kreisverkehrsplatzes an der L 408/Bornheimer Landstraße bleibt Planungsziel und Erschließungsgegenstand.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beschlussvorschlag: Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Sommerstück II“ für einen Monat, mindestens 30 Tage.
Noch offen
- Die Entscheidung über den Offenlegungsbeschluss ist nicht dokumentiert.
- Beim Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet östlich der L 408“ fehlt noch die Darstellung des ökologischen Ausgleichs.
Ort der Leistung
Flonheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Flonheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.