Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Betonsanierung des Bauwerks
- Drei Betontröge mit einer Abdeckung aus Aluminium-Glasfaserplatten, rd. 11 m Länge.
- Zulaufschnecken
- Drei Schneckenpumpen mit je 50 l/s Förderleistung. Kompletttausch oder Wiederaufbereitung je nach Angebotslage.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verwaltungsrat berät und beschließt den Vorratsbeschlussals Nächstes10.11.2026
- Ausschreibung der Sanierung und Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebotdanach
- Sanierung im kommenden Wirtschaftsjahr, Mittel im Wirtschaftsplan 20272027
Vergabeverfahren
Ausschreibung „Sanierung des Zulaufpumpwerks der Kläranlage Gau-Bickelheim“. Der Vorstand soll den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot erteilen dürfen (Vorratsbeschluss).
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Zulaufpumpwerk der Kläranlage Gau-Bickelheim hat drei Schneckenpumpen und drei Betontröge. Es wurde zuletzt 2009 durch den Hersteller saniert. Wegen Verschleiß und Verlust an Förderleistung soll es im kommenden Wirtschaftsjahr erneut saniert werden.
Neben einer Betonsanierung des Bauwerks sollen die Zulaufschnecken ausgeschrieben werden. Ob sie komplett getauscht oder wiederaufbereitet werden, entscheidet die Angebotslage.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage schlägt vor, den Vorstand zu ermächtigen, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen und den Auftrag an den obsiegenden Bieter zu vergeben.
Noch offen
- Ob die Zulaufschnecken getauscht oder wiederaufbereitet werden, entscheidet die Angebotslage.
- Der Vorratsbeschluss ist noch nicht gefasst.
Ort der Leistung
Gau-Bickelheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Gau-Bickelheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung des Zulaufpumpwerks, KostenschätzungKostenschätzung laut Vorlage | 250.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Investitionssumme wird im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2027 eingeplant und im Investitionsprogramm berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.