Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau
- Ausbau der Bahnhofstraße bis zur Ostdeutschen Straße. Die Pläne müssen veranschlagungs- und ausführungsreif sein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat, Ausbau der Bahnhofstraße und Zuwendungsantrag standen auf der Tagesordnung (erledigt)07.10.2026
- Entscheidung über den Zuwendungsantrag, laut Vorlage regelmäßig erst im folgenden Jahr (ca. April/Mai), vorher darf grundsätzlich nicht gebaut werdenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Flonheim beabsichtigt den Ausbau der Bahnhofstraße bis zur Ostdeutschen Straße. Für den Ausbau einer Gemeindestraße kann sie einen Zuwendungsantrag aus dem Investitionsstock stellen. Der Investitionsstock fördert Investitionsvorhaben, die das Gemeinwohl erfordert und für die es keinen anderen Fördertopf gibt.
Ob ein Antrag Erfolg hat, erfährt die Gemeinde regelmäßig erst im folgenden Jahr (ca. April/Mai). Bis zum Bewilligungsbescheid darf grundsätzlich nicht mit der Baumaßnahme begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Ausbau der Bahnhofstraße beschließen und für den Ausbau einen Zuwendungsantrag aus dem Investitionsstock stellen.
Noch offen
- Ob der Antrag bewilligt wird, erfährt die Gemeinde laut Vorlage regelmäßig erst im folgenden Jahr (ca. April/Mai).
- Die Höhe einer möglichen Zuwendung ist noch offen.
Ort der Leistung
Flonheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Flonheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ausbau Bahnhofstraße bis zur Ostdeutschen Straße (Ausbaukosten)rund, laut Kostenberechnung | 1.000.000 € |
|---|
- Förderung
- Zuwendung aus dem Investitionsstock soll beantragt werden, noch nicht bewilligt
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde soll einen Zuwendungsantrag aus dem Investitionsstock stellen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem Landesinteresse an dem Vorhaben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.