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BeschlossenStadt Wörrstadt · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Wilhelm-Leuschner-Straße Süd in Wörrstadt

Das städtebauliche Konzept wurde am 04.05.2026 dem Stadtrat vorgestellt und der Planentwurf anschließend mit der VG-Verwaltung abgestimmt. Der Stadtrat beschloss die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 51 im vereinfachten, beschleunigten Verfahren.

Nächster Schritt

Förmliches Beteiligungsverfahren mit den Planentwürfen, ein Zeitpunkt ist nicht genannt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Bebauungsplanung
Gegenstand ist der Bebauungsplan Nr. 51 „Wilhelm-Leuschner-Straße Süd“. Der Stadtrat beschloss die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens mit den beigefügten Planentwürfen einschließlich möglicher Änderungen und Ergänzungen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Städtebauliches Konzept dem Stadtrat vorgestellt (erledigt)04.05.2026
  2. Bauausschusssitzung (erledigt)19.10.2026
  3. Stadtratstermin laut Beschlussvorlageals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren nach § 13 in Verbindung mit § 13a BauGB. Umweltprüfung und frühzeitige Beteiligung entfallen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das städtebauliche Konzept wurde am 04.05.2026 dem Stadtrat vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde der Planentwurf mit der VG-Verwaltung abgestimmt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat beschließt die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB mit den beigefügten Entwürfen der Planunterlagen einschließlich möglicher Änderungen und Ergänzungen. Ergebnis: Einstimmig angenommen.

Ort der Leistung

Wörrstadt, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Wörrstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Finanzierung
Im Haushalt sind ausreichende Mittel bei Buchungsstelle 511001-562550 für Ortsplanung und Erstellung von Bebauungsplänen vorgesehen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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