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BeschlossenOrtsgemeinde Ensheim · Bau & Garten, Planung & Beratung · Sitzung am

Gestaltung Brunnenplatz in Ensheim

Der Brunnenplatz in Ensheim soll nach dem Entfernen des Wurzelstocks des früheren zentralen Baums gestaltet werden. Die Vorlage stand am 22.10.2026 auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats. Das Land soll die Kosten über die KIPKI-Förderung bis 21.156,04 € zu 100 % übernehmen.

Ausschreibung

2026, Auftragserteilung zum Maßnahmenbeginn

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wurzelstockentfernung
Der Wurzelstock des ehemals platzprägenden zentralen Baums soll im nächsten Bearbeitungsschritt entfernt werden.
Gestaltung des Brunnenplatzes
Gestaltung nach der vorgestellten Entwurfsplanung. Der Ortsgemeinderat soll dafür die Ausführungsplanung beschließen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsgemeinderat berät über Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Wurzelstockentfernung (erledigt)22.10.2026
  2. Auftragserteilung zum Maßnahmenbeginn, Voraussetzung für die Verwendung der KIPKI-Mittelals Nächstes2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für die Gestaltung des Brunnenplatzes stehen der Ortsgemeinde mehrere Förderprogramme zur Verfügung. Für die KIPKI-Mittel muss in diesem Jahr der Maßnahmenbeginn durch eine Auftragserteilung eingeleitet werden. Der Wurzelstock des früheren zentralen Baums muss zuvor entfernt werden.

Ein Bürgerworkshop hat Ideen gesammelt. Die beauftragte Planerin hat sie in die Entwurfsplanung aufgenommen. Die Entwurfsplanung wird in der Sitzung vorgestellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Vorlage schlägt vor, der Entwurfsplanung zuzustimmen, die Ausführungsplanung zu beschließen und die Wurzelstockentfernung im nächsten Bearbeitungsschritt durchzuführen.

Noch offen

  • Ob der Ortsgemeinderat der Vorlage am 22.10.2026 gefolgt ist, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Die Vorlage nennt weder ein Vergabeverfahren noch Gesamtkosten der Gestaltung.

Ort der Leistung

Ensheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Ensheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
KIPKI-Förderung des Landes bis 21.156,04 €, zu 100 %
Finanzierung
Das Land übernimmt die Kosten über die KIPKI-Förderung bis 21.156,04 € zu 100 %. Beim Förderprogramm KfW 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ trägt die KfW 80 % und der Haushalt der Verbandsgemeinde 20 %.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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