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BeschlossenGemeinde Gönnheim · Planung & Beratung · Sitzung am

Gewerbegebiet Nördliche Bahnhofstraße in Gönnheim

Zur Sicherung gewerblicher Entwicklung wird der ältere Bebauungsplan an aktuelle Anforderungen angepasst. Der Rat beschloss am 21.10.2026 die Aufstellung der 1. Änderung und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Bebauungsplanänderung
Die 1. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Der Plan setzt ein Gewerbegebiet mit den Teilflächen GE 1 und GE 2 fest, die Grundflächenzahl beträgt 0,7, die Baumassenzahl 7,0 und die maximale Gebäudehöhe 10,00 m über dem Höhenbezugspunkt.
Verkehrs- und Grünflächen
Der Entwurf umfasst öffentliche Straßenverkehrsflächen, einen Wirtschaftsweg sowie Grün- und Versickerungsflächen.
Planunterlage
Der Geltungsbereich umfasst 21.441 m² beziehungsweise 2,14 ha. Der Planentwurf hat den Maßstab 1:1000 und die Plan-Nr. 1278-BPV.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Aufstellungsbeschluss und Beteiligung beschlossen (erledigt)21.10.2026
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, anschließend Vorstellung des Plans in einerals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung soll entfallen, vorgesehen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde will gewerbliche Entwicklung sichern und einen älteren Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren an aktuelle Anforderungen anpassen.

Die Möglichkeit der Gebietserschließung wurde vorab geprüft und in den Planentwurf eingearbeitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2026 mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen gefasst.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet nördliche Bahnhofstraße" und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Ergebnis: Einstimmig beschlossen: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen..

Noch offen

  • Information dazu, ob Einzelhandel als Gewerbe möglich ist und ob Wohnmobilstellplätze möglich sind.
  • Vorstellung des Plans durch WSW in einer Sitzung nach Abschluss der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Ort der Leistung

Gönnheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Gönnheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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