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BeschlossenOrtsgemeinde Gumbsheim · Reinigung & Facility, Bau & Garten · Sitzung am

Pflege und Winterdienst in Gumbsheim ab 2027

Die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten in Gumbsheim, dazu der Winterdienst, sind mit Wirkung zum 01.01.2027 neu auszuschreiben. Der Ortsgemeinderat sollte am 15.09.2026 beraten, auf welcher Grundlage die Leistungen künftig erbracht werden. Zwei geringfügig Beschäftigte hält die Vorlage nicht für eine tragfähige Alternative.

Ausschreibung

Neuausschreibung mit Wirkung zum 01.01.2027

Ausführung

Ab 01.01.2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Pflege- und Unterhaltungsleistungen
Mäh-, Mulch-, Reinigungs-, Unkraut-, Hecken- und Gehölzarbeiten, Laubbeseitigung, Pflege der Pflaster- und Splittflächen sowie Leerung von Mülleimern und Hundekotbehältern.
Winterdienst
Bereitschaftspauschale und konkrete Winterdienstleistungen aus dem bisherigen Leistungsverzeichnis.
Zusatzleistungen
Die Vorlage empfiehlt, kurzfristig erforderliche Zusatzleistungen über Bedarfs- oder Abrufpositionen weiterhin abrufbar zu halten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsgemeinderat berät über die künftige Form der Leistungserbringung (erledigt)15.09.2026
  2. Neuausschreibung der Pflege- und Unterhaltungsleistungenals Nächstesdanach
  3. Beginn der neuen Leistungserbringung01.01.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Neuausschreibung der Pflege- und Unterhaltungsleistungen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bisherigen Bauhof-, Pflege- und Unterhaltungsleistungen für Gumbsheim sind mit Wirkung zum 01.01.2027 neu auszuschreiben. Vorher ist laut Vorlage festzulegen, auf welcher Grundlage die Leistungen künftig erbracht werden und in welchem Umfang sie ausgeschrieben werden.

Aus dem Ortsgemeinderat kam die Überlegung, zwei geringfügig Beschäftigte einzustellen. Die Vorlage sieht darin keine Lösung, die den bisherigen Pflegestandard hält. Zwölf Wochenstunden reichen nicht, Winterdienst und maschinenintensive Arbeiten müssten voraussichtlich extern bleiben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat soll festlegen, auf welcher Grundlage die Pflege- und Unterhaltungsleistungen ab 01.01.2027 erbracht werden und in welchem Umfang sie ausgeschrieben werden.

Noch offen

  • Ob der Ortsgemeinderat am 15.09.2026 für Fremdvergabe, Eigen- oder Mischlösung entschieden hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt laut Vorlage noch nicht vor.

Ort der Leistung

Gumbsheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Gumbsheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Soll-Kosten der bisherigen Fremdvergabe 2025 (Jahreswert)brutto, tatsächlich angefallen ca. 40.752,74 € brutto34.905 €

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