Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Verkehrsanlagen
- Erschließung des Neubaugebiets mit Anbindung an die K 6. Die zuerst vorgesehene geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme am Ortseingang kann nach Einschätzung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) entfallen.
- Ingenieurbauwerke
- Sie sind Teil der Entwurfsplanung, die das Ingenieurbüro bearbeitet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Sachstandsmitteilung an den Ortsgemeinderat, eine Beschlussfassung ist dazu nicht erforderlich (erledigt)15.09.2026
- Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen, möglichst noch bis Ende des Jahresals Nächstes2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Neubaugebiet „Südlich der Wöllsteiner Straße“ in Gumbsheim wird weiter geplant. Das beauftragte Ingenieurbüro bearbeitet die Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Übergabe war nach dem Stand vom 11.09.2026 für Mitte bis Ende September 2026 vorgesehen.
Die Grundstücksaufteilung wird überarbeitet, der Grunderwerb schreitet voran. Der Vertrag über den Grundstückserwerb zwischen den Ortsgemeinden Gumbsheim und Wöllstein ist unterzeichnet. Ein weiterer notarieller Ankauf von einer privaten Eigentümerfamilie steht noch aus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung ist noch offen.
- Ein notarieller Grundstücksankauf steht noch aus.
- Die überarbeitete Grundstücksaufteilung soll dem Ortsgemeinderat noch zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ort der Leistung
Gumbsheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Gumbsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.