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BeschlossenOrtsgemeinde Mörstadt · Bau & Garten, Planung & Beratung · Sitzung am

Renaturierung des Woogs in Mörstadt

Der Woog in Mörstadt ist teilweise sanierungsbedürftig und soll zugleich für die Biodiversität umgebaut werden. Die Kosten sind vorläufig auf rund 166.000 € geschätzt. Die Vorlage stand am 01.10.2026 auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats. Der Förderzeitraum endet am 11.09.2027.

Kostenschätzung

166.000 €

Nächster Schritt

Angebote für Leistungsphasen 5 bis 9 einholen, Förderzeitraum endet am 11.09.2027

Ausführung

Förderzeitraum bis 11.09.2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungsleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI
Die weiteren Planungsleistungen sollen an geeignete Planungsbüros vergeben werden. Dafür soll die Verwaltung Angebote einholen.
Rückbau und Erneuerung am Wehr
Das bestehende Wehr wird vollständig entfernt. Die Betonbauwerke im Bereich des Wehrs werden erneuert. Teile der Betonwände werden in der Höhe reduziert und angeböscht.
Wasserversorgung, Pumpe und Wege
Der Verteilerschacht am Spielplatz wird erneuert und wasserdicht hergestellt. Eine Pumpe soll eine Fontäne mit Wasser aus dem Woog speisen. Gepflasterte Flächen werden erneuert.
Bepflanzung und Lebensräume
Die neu geschaffenen Flächen werden bepflanzt, Bereiche mit erschwertem Zugang zum Wasser entstehen. Hecken werden saniert und erneuert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Förderbescheid über 200.000 € aus dem Förderprogramm NKK (444) Modul C5 (erledigt)11.09.2025
  2. Ortsgemeinderat wird über die Förderzusage informiert, ein Beschluss war dazu nicht zu fassen (erledigt)27.11.2025
  3. Ortsgemeinderat, Grundsatzbeschluss zur Entwurfsplanung stand auf der Tagesordnung (erledigt)01.10.2026
  4. Angebotsaufforderung an Planungsbüros für Leistungsphasen 5 bis 9, Vorlage der Angebote im Ortsgemeinderatals Nächstesdanach
  5. Förderzeitraum endet, Kosten und Zahlungen müssen bis dahin angefallen sein11.09.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung soll geeignete Planungsbüros nach HOAI zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die eingehenden Angebote sollen dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Woog in Mörstadt ist teilweise sanierungsbedürftig. Bei einer Begehung mit einem Fachmann für Biodiversität wurde geprüft, wie sich der Woog zugleich baulich aufwerten und ökologisch weiterentwickeln lässt. Am 08.05.2025 beschloss der Ortsgemeinderat, ein Planungsbüro mit der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) für die Renaturierung zu beauftragen.

Die Entwurfsplanung liegt nun vor. Die wasserrechtliche Genehmigung und der landespflegerische Fachbeitrag stehen noch aus. Mit Bescheid vom 11.09.2025 wurde eine Förderung in Höhe von 200.000 € bewilligt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat soll die vorgestellte Entwurfsplanung annehmen. Die Verwaltung soll Angebote für die Leistungsphasen 5 bis 9 einholen, das bisherige Planungsbüro soll die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) übernehmen.

Noch offen

  • Die wasserrechtliche Genehmigung und der landespflegerische Fachbeitrag stehen noch aus.
  • Für die Abdichtung des Crailsbachkanals wird noch ein Konzept mit einem Fachberater erarbeitet.
  • Die Kosten sind noch nicht abschließend beziffert, da das Genehmigungsverfahren läuft.

Ort der Leistung

Mörstadt, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Mörstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Renaturierung des Woogs, Gesamtkosten nach Kostenschätzungrund, vorläufig, noch nicht abschließend beziffert166.000 €
Förderung
Förderprogramm NKK (444) Modul C5, bewilligt sind 200.000 € (Bescheid vom 11.09.2025), Fördersatz 80 % der förderfähigen Kosten, Förderzeitraum bis 11.09.2027
Finanzierung
Mit Bescheid vom 11.09.2025 wurde aus dem Förderprogramm NKK (444) Modul C5 eine Förderung von 200.000 € bewilligt. Die förderfähigen Kosten werden mit einem Fördersatz von 80 % berücksichtigt. Abgerufen werden können nur Kosten, die im Förderzeitraum bis 11.09.2027 angefallen und bezahlt sind.

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