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Zur EntscheidungStadt Ochsenhausen · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

ABG-Halle Ochsenhausen

Die ABG-Halle im Schlossbezirk gehört dem Land, das sie abreißen lassen möchte. Die Stadt schlägt vor, sie weiter zu nutzen, bis dies aus baulichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Ausschuss berät am 03.11.2026 über das vorgeschlagene Vorgehen.

Nächster Schritt

Beratung im Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Weiterbetrieb und Unterhalt der Halle
Die Stadt möchte die Halle in ihrem derzeitigen Zustand weiter nutzen, bis dies aus baulichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Bei Fortführung des Mietverhältnisses müsste sie den Unterhalt selbst übernehmen.
Mietvertrag
Der neue Mietvertrag wird derzeit mit dem Land erarbeitet.
Kostenschätzung für den Abriss
Für den Abriss würde eine Kostenschätzung erstellt. Die Mehrkosten eines späteren Abrisses stellen die Miethöhe für die Stadt dar.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschussals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der neue Mietvertrag wird mit dem Land erarbeitet.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die ABG-Halle im Schlossbezirk ist Eigentum des Landes. Das Land sieht keinen wirtschaftlichen Wert mehr in der Halle und würde sie gerne abreißen lassen.

Schulen belegen die Halle werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr, geringfügig nutzt sie auch der Kindergarten. Vereine nutzen sie ab 17:00 Uhr und am Wochenende von Montag bis Samstag.

Die Stadt hat die Halle gemietet und würde sie weiter mieten. Weitere Investitionen hält die Verwaltung wirtschaftlich nicht für sinnvoll und finanziell für die Stadt nicht für möglich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Das Gremium stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu.

Ort der Leistung

Ochsenhausen, Baden-Württemberg

Markiert ist Ochsenhausen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Bei Fortführung des Mietverhältnisses müsste die Stadt den Unterhalt selbst übernehmen. Die Mehrkosten eines späteren Abrisses stellen die Miethöhe für die Stadt dar.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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