Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Weiterbetrieb und Unterhalt der Halle
- Die Stadt möchte die Halle in ihrem derzeitigen Zustand weiter nutzen, bis dies aus baulichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Bei Fortführung des Mietverhältnisses müsste sie den Unterhalt selbst übernehmen.
- Mietvertrag
- Der neue Mietvertrag wird derzeit mit dem Land erarbeitet.
- Kostenschätzung für den Abriss
- Für den Abriss würde eine Kostenschätzung erstellt. Die Mehrkosten eines späteren Abrisses stellen die Miethöhe für die Stadt dar.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschussals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Der neue Mietvertrag wird mit dem Land erarbeitet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die ABG-Halle im Schlossbezirk ist Eigentum des Landes. Das Land sieht keinen wirtschaftlichen Wert mehr in der Halle und würde sie gerne abreißen lassen.
Schulen belegen die Halle werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr, geringfügig nutzt sie auch der Kindergarten. Vereine nutzen sie ab 17:00 Uhr und am Wochenende von Montag bis Samstag.
Die Stadt hat die Halle gemietet und würde sie weiter mieten. Weitere Investitionen hält die Verwaltung wirtschaftlich nicht für sinnvoll und finanziell für die Stadt nicht für möglich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Gremium stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu.
Ort der Leistung
Ochsenhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Ochsenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Bei Fortführung des Mietverhältnisses müsste die Stadt den Unterhalt selbst übernehmen. Die Mehrkosten eines späteren Abrisses stellen die Miethöhe für die Stadt dar.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.