Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bebauungsplanung und Sicherung des Gewerbegebiets
- Das bestehende Gewerbegebiet soll um zusätzliche Gewerbeflächen erweitert und als Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die Veränderungssperre umfasst in der Gemarkung Ochsenhausen die Flurstücke 161/4 (Teilfläche), 161/13, 161/11, 161/12 (Teilfläche) und 161/8 (Teilfläche), maßgeblich ist der Lageplan vom 14.09.2026. Im Geltungsbereich sind Vorhaben nach § 29 BauGB sowie bestimmte erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen untersagt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)23.09.2025
- Veränderungssperre als Satzung beschlossen (erledigt)20.10.2026
- Ortsübliche Bekanntmachung der Satzungals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat beschloss am 23.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans, um das Gewerbe in Ochsenhausen weiterzuentwickeln und ansässigen Unternehmen Entwicklungsflächen zu bieten.
Das bestehende Gewerbegebiet soll erweitert und als Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die Veränderungssperre sichert die Planung, solange der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig und durchsetzbar ist.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs. Ergebnis: Beschlossen am 20.10.2026.
Noch offen
- Die Satzung tritt erst mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Ort der Leistung
Ochsenhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Ochsenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.