Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Östlicher Zugangsweg
- Das grobgliedrige Pflaster wurde durch Betonpflaster von DECASTON ersetzt und der Weg darüber hinaus saniert.
- Nördlicher Fußweg
- Der ordnungsgemäße Verbau wurde wiederhergestellt, bevor die Oberfläche erneuert werden konnte.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rechnungen für beide Wege (erledigt)16.09.2026
- Beschlussfassung über die überplanmäßigen Ausgaben und den Deckungsvorschlag (erledigt)19.10.2026
- Beschlussfassung über die überplanmäßigen Ausgaben, Ergebnis nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beauftragung im Rahmen des laufenden Vertrags zum Jahresbau Tief- und Straßenbau.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mehrere Wege auf dem Friedhof Flacht waren sanierungsbedürftig, auf dem östlichen Zugangsweg kam es wegen des grobgliedrigen Pflasters zu Stolperfallen und Stürzen.
Der östliche Zugangsweg entlang der Grabfelder B und D wurde auch vom Friedhofsbagger genutzt. Der nördliche Fußweg liegt zwischen den Grabfeldern J, K, M und N.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 76.740,32 € für die Sanierung beider Fußwege auf dem Produktsachkonto 55.30.0000 bis 42120000 sowie zum Deckungsvorschlag.
Noch offen
- Das Ergebnis der Beschlussfassung über die überplanmäßigen Ausgaben und den Deckungsvorschlag ist nicht genannt.
Ort der Leistung
Weissach, Baden-Württemberg
Markiert ist Weissach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Östlicher Zugangswegbrutto | 15.900 € |
|---|---|
| Nördlicher Fußwegbrutto | 65.841 € |
| Überplanmäßige Ausgaben für beide FußwegeHaushaltsjahr 2026 | 76.740 € |
- Finanzierung
- Für den östlichen Zugangsweg waren die Mittel im Produktsachkonto 54.10.0000 bis 42120020 (Gemeindestraßen) verfügbar und berücksichtigt. Für den nördlichen Weg sollten Mehraufwendungen aus voraussichtlich nicht benötigten Haushaltsansätzen gedeckt werden, genannt sind 10.000,00 € aus Gewässerschutz, 20.000,00 € aus Naturschutz und 35.840,61 € aus Gebäudebewirtschaftung.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.