Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Erschließung
- Der Geltungsbereich umfasst die 3.424 m² große, bislang als Ackerfläche genutzte Parzelle Flst.-Nr. 1169/2 nördlich der Ortslage Öschelbronn, südlich des Rübenabfuhrwegs im Gewann Nebringer Graben. Die Erschließung erfolgt über den westlich befindlichen Feldweg Flst.-Nr. 1167/1.
- Umweltbericht und Habitatpotenzialanalyse
- Für den Vorentwurf des Bebauungsplans sollen ein Umweltbericht und eine Habitatpotenzialanalyse durch beauftragte Büros erarbeitet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderatals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Nach Erstellung von Vorentwurf, Umweltbericht und Habitatpotenzialanalyse sind die Beratung und Billigung durch den Gemeinderat sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 BauGB vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehenden Schuppengebiete in Öschelbronn und Tailfingen sind vollständig aufgesiedelt, die Interessentenliste umfasst aktuell 26 Personen. Die Erweiterung soll nichtprivilegierte landwirtschaftliche Unterstellmöglichkeiten im Außenbereich ermöglichen.
Vorgesehen ist die Erweiterung des Schuppengebiets Öschelbronn um das von der Gemeinde erworbene südöstlich angrenzende Grundstück Flst.-Nr. 1169/2.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Schuppengebiet Öschelbronn“, die Festlegung des Geltungsbereichs gemäß Lageplan vom 20.10.2026 und die ortsübliche Bekanntmachung.
Noch offen
- Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans, anschließend sollen Vorentwurf, Umweltbericht und Habitatpotenzialanalyse erstellt und dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt werden. Danach sind die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgesehen.
Ort der Leistung
Gäufelden, Baden-Württemberg
Markiert ist Gäufelden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Finanzielle Auswirkungen sind im Haushalt/Finanzplanungszeitraum vorgesehen, Haushaltsmittel sind vorhanden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.