Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung des Turms
- Instandsetzung des Mauerwerks, der Naturwerksteine an Fenster- und Gebäudeöffnungen sowie der Gesimse und fehlender Bauteile im Inneren.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Sanierung und beauftragt die Verwaltung, eine Förderung zu beantragen (erledigt)10.09.2026
- Antrag auf Förderung aus Mitteln des Investitionsstocks für das Jahr 2027als Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Turm der ehemaligen Liebfrauenkirche auf dem Friedhof in Karden dient als Gedenkstätte für die Verstorbenen des 2. Weltkrieges und bei Beisetzungen als Aussegnungshalle. Er zeigt starke Auswaschungen im Mauerwerk, zerstörte Naturwerksteine und fehlende Bauteile im Gebäudeinneren.
Ein Ingenieurbüro aus Cochem hat den baulichen Zustand im August 2022 überprüft und einen Sanierungsvorschlag erarbeitet. Förderanträge beim Bund 2023 und beim Land 2024 und 2025 wurden bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Turm zu sanieren, und die Verwaltung beauftragt, eine Förderung aus Mitteln des Investitionsstocks zu beantragen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Eine Förderung ist bisher nicht bewilligt.
- Ein Zeitpunkt für Ausschreibung oder Bau steht nicht in den Unterlagen.
Ort der Leistung
Treis-Karden, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Treis-Karden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung des Turms, voraussichtliche Baukostenrd., ohne Angabe zu brutto oder netto | 370.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die bisherigen Förderanträge wurden nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 10.09.2026 beauftragt, eine Förderung aus Mitteln des Investitionsstocks zu beantragen. Die Vorlage nennt dafür das Jahr 2027.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.