Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
- Die Haltestellen Wilhelmstraße in südliche Fahrtrichtung und See sowie die Haltestellen in Ochsenwang sollen barrierefrei ausgebaut werden. In Ochsenwang ist dafür eine Verschwenkung in die Fahrbahn erforderlich, eine geringe Anzahl Wanderparkplätze muss aufgegeben werden.
- Ausführung der Haltestellen
- Vorgesehen sind Busborde mit 18 cm Einstiegshöhe, 2,50 m breite Warteflächen und taktile Einstiegsfelder. Der Busbord an der Wilhelmstraße ist 12,0 m lang. An der Haltestelle See wird die Busbucht abgefräst und mit einer neuen Asphaltdeckschicht von mindestens 4 cm versehen, der vorhandene Busbord bleibt. In Ochsenwang wird die nördliche Haltestelle als verkürzte Buskap-Haltestelle mit Wartehalle umgebaut.
- Digitale Fahrgastinformationstafeln
- Digitale Fahrgastinformationstafeln sind an den Haltestellen Bissinger Straße nördliche Seite, Wilhelmstraße in nördliche Fahrtrichtung und Gewerbegebiet in nördliche Fahrtrichtung vorgesehen.
- Sanierung der Buswendeplatte
- Die Buswendeplatte am See soll mit einem Regelstraßenaufbau in Asphalt saniert werden. Vorgesehen sind 4 cm AC 11 DS mit PmB-Bindemittel und 16 cm AC 22 TN, zweilagig bei Handeinbau.
- Arbeiten an der Haltestelle See/Vordere Straße
- An der Haltestelle See/Vordere Straße sind unter anderem 100 m² Asphalt abzufräsen und eine 4 cm starke Asphaltdeckschicht einzubauen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Förderantrag und Ausbau nach Förderentscheid einstimmig beschlossen (erledigt)20.10.2026
- Frist für den Förderantragals Nächstes31.12.2026
- Ausschreibung und Realisierung nach erfolgreicher Förderungdanach
Vergabeverfahren
Der barrierefreie Ausbau soll nach erfolgreicher Förderung ausgeschrieben werden. Über Vergabevorschläge entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die Gemeinde, die Bushaltestellen im Rahmen des Nahverkehrsplans vollständig barrierefrei zu machen. Noch nicht alle Haltestellen sind nachgerüstet.
Vorgesehen sind die Haltestellen Wilhelmstraße in südliche Fahrtrichtung und See sowie Haltestellen in Ochsenwang. Die Haltestelle am alten Rathaus in Ochsenwang und die Haltestelle in der Vorderen Straße auf Höhe der Wilhelmstraße in nördliche Fahrtrichtung sind wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht vollständig nachrüstbar.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung am 20.10.2026 einstimmig, den Förderantrag zu stellen und den notwendigen Ausbau nach dem Förderentscheid zu vollziehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag im LGVFG-ÖPNV-Förderprogramm 2022-2026 zu stellen und den notwendigen Ausbau nach dem Förderentscheid durchzuführen. Ergebnis: Einstimmig beschlossen, 13 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen, 0 Befangen.
Noch offen
- Ob eine Teilförderung der Sanierung der Buswendeplatte möglich ist, wird noch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart geprüft.
- Die Kosten enthalten keine Arbeiten an diversen Versorgungsleitungen.
- Ein Baugrundgutachten fehlt, bei nicht tragfähigem Straßenoberbau können zusätzliche Kosten entstehen.
- Für Ausbau und Entsorgung belasteten Materials sind keine Kosten enthalten, Angaben zum bestehenden Flächenaufbau liegen nicht vor.
- Die Haltestelle am alten Rathaus in Ochsenwang und die Haltestelle in der Vorderen Straße auf Höhe der Wilhelmstraße in nördliche Fahrtrichtung sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht vollständig nachrüstbar.
Ort der Leistung
Bissingen an der Teck, Baden-Württemberg
Markiert ist Bissingen an der Teck, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Gesamtkosten der Maßnahme, Umbau und Planungohne Sanierung der Buswendeplatte | 207.806 € |
|---|---|
| Umbau der Bushaltestellen inkl. digitaler Fahrgastinformationstafeln | 188.000 € |
| Planungskosten | 19.806 € |
| Sanierung der Buswendeplatte am Seeaus dem regulären Straßenunterhalt | 79.500 € |
| Baukostengerundet netto | 100.000 € |
| Baukostengerundet brutto | 119.000 € |
| Nebenkostenbrutto | 21.000 € |
- Förderung
- Landeszuwendung nach LGVFG, 169.200 € vorgesehen
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2027 sind Ausgaben von insgesamt 287.500 € eingestellt, dem stehen Förderungen von 169.200 € gegenüber. Die Landeszuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gemeinde trägt für die Haltestellen voraussichtlich 38.605,67 €. Sollten Kredite nötig werden, wird das Vorhaben über das Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) finanziert.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.