Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Raumluft- und Schadstoffmessungen
- Raumluftmessungen in Sporthalle, Akropolis und Mensa sowie Schadstoffmessungen an der Akropolis.
- Machbarkeitsstudien
- Durchgeführt werden Studien zur Entwässerung und zur Stützmauer des Areals.
- Sanierungskonzepte
- Erstellt werden Sanierungskonzepte für die Akropolis.
- Wertaussagen
- Aussagen zum Verkehrswert des Areals und zu einem möglichen Wertansatz für den Verkauf der privatwirtschaftlichen Flächen.
- Sanierungsträger
- Begleitung des Sanierungsverfahrens durch einen Sanierungsträger. Sie ist für den Fall eingeplant, dass das Gebiet in die Städtebauförderung aufgenommen wird.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz empfiehlt den Antrag einstimmig (erledigt)23.09.2026
- Gemeinderat beschließt einstimmig, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zu stellen (erledigt)12.10.2026
- Antrag auf Förderung der weiteren Vorbereitung wird gestelltals Nächstesdanach
- Gutachten sollen vorliegen, danach ist eine Einschätzung zur Rentierlichkeit möglichSpätsommer 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt übernimmt das Hochschulareal an der Flandernstraße vom Land Baden-Württemberg. Ein Rahmenplan aus dem Werkstattverfahren zeigt das künftige Nutzungsgefüge. Die Stadt will das Areal zu einem Quartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln.
Ob die Erlöse die Kosten decken, die Maßnahme also rentierlich ist, lässt sich noch nicht sagen. Dafür sind Gutachten nötig, die bis Spätsommer 2027 erarbeitet werden sollen. Eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme soll nur beantragt werden, wenn die Ausgaben die Erlöse übersteigen.
Mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist vereinbart, zunächst einen Antrag auf Förderung der weiteren Vorbereitung zu stellen. Förderfähig sind dabei Kosten bis zu wahrscheinlich 500.000 Euro. Der Ausschuss hat am 23.09.2026 einstimmig empfohlen, der Gemeinderat hat den Antrag am 12.10.2026 einstimmig beschlossen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zur weiteren Vorbereitung eines Sanierungsgebietes zu stellen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Ob die Maßnahme rentierlich ist, zeigen erst die Gutachten. Danach wird entschieden, ob ein Sanierungsverfahren beantragt wird.
- Der Nachtragshaushalt 2026/2027 muss vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden.
Ort der Leistung
Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg
Markiert ist Esslingen am Neckar, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 320.000 €, Haushaltsjahr 2027.
- Förderung
- Finanzhilfe der Städtebauförderung, voraussichtlich 192.000 Euro
- Finanzierung
- Im Nachtragshaushalt 2026/2027 sind für den Fall der Aufnahme in die Städtebauförderung 320.000 Euro Auszahlungen für 2027 eingeplant, für Planungs- und Gutachterkosten und die Begleitung durch einen Sanierungsträger. Dem stehen voraussichtlich 192.000 Euro Finanzhilfe gegenüber. Das Regierungspräsidium Stuttgart muss den Nachtragshaushalt noch genehmigen.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.