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BeschlossenStadt Esslingen am Neckar · Planung & Beratung · Sitzung am

Gutachten Hochschul-Areal Flandernstraße in Esslingen

Die Stadt übernimmt das Hochschul-Areal an der Flandernstraße vom Land und will dort ein Quartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln. Vorab braucht sie Gutachten, unter anderem zu Schadstoffen, Entwässerung, Stützmauer und Akropolis. Der Gemeinderat hat am 12.10.2026 einstimmig beschlossen, den Förderantrag zu stellen.

Haushaltsansatz

320.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Förderantrag stellen, Gutachten sollen bis Spätsommer 2027 vorliegen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Raumluft- und Schadstoffmessungen
Raumluftmessungen in Sporthalle, Akropolis und Mensa sowie Schadstoffmessungen an der Akropolis.
Machbarkeitsstudien
Durchgeführt werden Studien zur Entwässerung und zur Stützmauer des Areals.
Sanierungskonzepte
Erstellt werden Sanierungskonzepte für die Akropolis.
Wertaussagen
Aussagen zum Verkehrswert des Areals und zu einem möglichen Wertansatz für den Verkauf der privatwirtschaftlichen Flächen.
Sanierungsträger
Begleitung des Sanierungsverfahrens durch einen Sanierungsträger. Sie ist für den Fall eingeplant, dass das Gebiet in die Städtebauförderung aufgenommen wird.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz empfiehlt den Antrag einstimmig (erledigt)23.09.2026
  2. Gemeinderat beschließt einstimmig, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zu stellen (erledigt)12.10.2026
  3. Antrag auf Förderung der weiteren Vorbereitung wird gestelltals Nächstesdanach
  4. Gutachten sollen vorliegen, danach ist eine Einschätzung zur Rentierlichkeit möglichSpätsommer 2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt übernimmt das Hochschulareal an der Flandernstraße vom Land Baden-Württemberg. Ein Rahmenplan aus dem Werkstattverfahren zeigt das künftige Nutzungsgefüge. Die Stadt will das Areal zu einem Quartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln.

Ob die Erlöse die Kosten decken, die Maßnahme also rentierlich ist, lässt sich noch nicht sagen. Dafür sind Gutachten nötig, die bis Spätsommer 2027 erarbeitet werden sollen. Eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme soll nur beantragt werden, wenn die Ausgaben die Erlöse übersteigen.

Mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist vereinbart, zunächst einen Antrag auf Förderung der weiteren Vorbereitung zu stellen. Förderfähig sind dabei Kosten bis zu wahrscheinlich 500.000 Euro. Der Ausschuss hat am 23.09.2026 einstimmig empfohlen, der Gemeinderat hat den Antrag am 12.10.2026 einstimmig beschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zur weiteren Vorbereitung eines Sanierungsgebietes zu stellen. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Ob die Maßnahme rentierlich ist, zeigen erst die Gutachten. Danach wird entschieden, ob ein Sanierungsverfahren beantragt wird.
  • Der Nachtragshaushalt 2026/2027 muss vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden.

Ort der Leistung

Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg

Markiert ist Esslingen am Neckar, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Haushaltsansatz: 320.000 €, Haushaltsjahr 2027.

Förderung
Finanzhilfe der Städtebauförderung, voraussichtlich 192.000 Euro
Finanzierung
Im Nachtragshaushalt 2026/2027 sind für den Fall der Aufnahme in die Städtebauförderung 320.000 Euro Auszahlungen für 2027 eingeplant, für Planungs- und Gutachterkosten und die Begleitung durch einen Sanierungsträger. Dem stehen voraussichtlich 192.000 Euro Finanzhilfe gegenüber. Das Regierungspräsidium Stuttgart muss den Nachtragshaushalt noch genehmigen.

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