Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Die 46. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 stellt die Sonderbaufläche „FFPV-Anlage Erlenhau“ in Nürtingen dar. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 21.09.2026 sowie der Entwurf der Begründung vom 11.09.2026 und der Umweltbericht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Einleitung der 46. Änderung beschlossen (erledigt)21.05.2026
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)03.07.2026 bis 03.08.2026
- Frühzeitige Behördenbeteiligung (erledigt)02.07.2026 bis 03.08.2026
- Entwurf billigen und öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligung durchführenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen beschloss am 21.05.2026 die Einleitung der 46. Änderung. Ziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik als planungsrechtliche Voraussetzung für die FFPV-Anlage Erlenhau.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit lief vom 03.07.2026 bis 03.08.2026, die Behördenbeteiligung vom 02.07.2026 bis 03.08.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vertreter/innen des Gemeinderats der Stadt Nürtingen im Gemeinsamen Ausschuss sollen beauftragt werden, dem Entwurf zuzustimmen, über Stellungnahmen zu entscheiden und die Beteiligung durchzuführen.
Noch offen
- Beschluss über die Billigung des Entwurfs und Durchführung der nächsten Beteiligungsrunde
- Weitere Beteiligung und Abwägung der eingehenden Stellungnahmen
- Anschließender Feststellungsbeschluss und Antrag auf Genehmigung
Ort der Leistung
Nürtingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Nürtingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.