Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Heizkessel
- Ersatz der beiden Gaskessel. Die Vorplanung vergleicht zwei Kessel mit je 350 kW mit einem Erdgas-Brennwertkessel mit 650 kW.
- Blockheizkraftwerk
- Ersatz des bestehenden BHKW. Die Vorplanung betrachtet ein neues BHKW mit 50 kWel oder zwei BHKW mit je 50 kWel.
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Ersatz der MSR-Technik und weiterer technischer Infrastruktur. Ergänzend sind Anpassungen an Hydraulik und Anlagentechnik vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtwerkeausschuss beschließt die Modernisierung auf Grundlage der Vorplanung (erledigt)14.10.2026
- Das derzeitige KWKG-Förderinstrument endet, bei Genehmigung oder Bestellung bis dahin ist eine Inbetriebnahme bis 2030 möglichals Nächstes31.12.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die beiden Gaskessel der Heizzentrale stammen aus dem Jahr 1992. Die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Effizienz und Fernüberwachung. Das Blockheizkraftwerk nähert sich dem Punkt, an dem grundlegende Erneuerungsentscheidungen nötig werden. Die Anlage ist störanfälliger geworden.
Die Vorplanung hält eine kurzfristige Umstellung auf Wärmepumpen derzeit weder technisch noch wirtschaftlich für sinnvoll. Nach derzeitigem Kenntnisstand reicht die Leistung am bestehenden Trafo für eine ausreichend große Luftwärmepumpe nicht aus. Deshalb soll die Heizzentrale zunächst nach dem bestehenden Grundprinzip modernisiert werden.
Das derzeit geltende Förderinstrument im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft zum Ende des Jahres 2026 aus. Laut Vorplanung ist bei Genehmigung oder Bestellung bis 31.12.2026 eine Inbetriebnahme bis 2030 möglich. Für Anlagen ab 2027 ist keine Förderung mehr vorgesehen. Die Vorlage hält die Maßnahme deshalb für dringlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtwerkeausschuss beschließt die Modernisierung der Heizzentrale Neuer Markt auf Grundlage der Vorplanung und stellt 800.000 Euro netto bereit. Ergebnis: 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Wie es nach 2026 mit der KWKG-Förderung weitergeht, ist unklar. Eine Novellierung steht aus. Ohne Übergangsregelung gelten laut Vorplanung die Fördersätze des neuen Gesetzes, auch für 2026 bestellte Anlagen.
Ort der Leistung
Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Leinfelden-Echterdingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Modernisierung Heizzentrale Neuer Markt, Investitionskostenrund und netto, enthält Planungsaufwendungen und eine Reserve für Unvorhergesehenes | 800.000 € |
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- Finanzierung
- Der Stadtwerkeausschuss hat Investitionsmittel von 800.000 Euro netto bereitgestellt. Die Vorlage nennt dafür die Haushaltsjahre 2026/27.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.