Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohngebiet und Freiräume
- Geplant ist ein Wohngebiet mit unterschiedlichen Wohnungsangeboten, einschließlich sozial geförderten Wohnraums. Freiräume und öffentlicher Raum sollen aufgewertet werden.
- Erschließung und Stellplätze
- Vorgesehen sind eine angemessene Erschließung und Stellplatzversorgung. Zusätzliche Besucherstellplätze sollen im öffentlichen Straßenraum und auf den Vorhabengrundstücken integriert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (erledigt)29.06.2026 bis 31.07.2026
- Vorberatung im Technischen Ausschussals Nächstes13.10.2026
- Entscheidung des Gemeinderats über den Satzungsbeschluss (erledigt)20.10.2026
Vergabeverfahren
Erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, 38 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die ehemals gewerblich genutzte Fläche nördlich der Bunsenstraße ist wegen struktureller Veränderungen nicht mehr marktgängig. Der akute Wohnungsmangel im Ballungsraum Stuttgart begründet die geplante neue Nutzung.
Die erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 statt. Insgesamt wurden 38 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stellungnahmen sollen gemäß Anlage 1 behandelt und der Bebauungsplan „Nördlich der Bunsenstraße“ mit Textteil in der Fassung vom 13.10.2026 als Satzung beschlossen werden.
Noch offen
- Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss steht zur Entscheidung, ein Ergebnis ist in der Vorlage nicht enthalten.
Ort der Leistung
Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Leinfelden-Echterdingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.