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Wohnquartier Jahnareal in Filderstadt

Auf dem ehemaligen Sportplatzbereich zwischen Jahnstraße, Reiterweg und Neuffener Weg soll ein Wohnquartier mit gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau entstehen. Der Gemeinderat soll am 2. November 2026 über die Ausschreibung entscheiden, anschließend führt die Verwaltung das einladungsbasierte Konzeptverfahren durch.

Ausschreibung

Anschreiben möglicher Teilnehmer am 13. November 2026, Teilnahmeerklärung bis 11. Dezember 2026.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohnquartier
Vorgesehen sind überwiegend Mehrfamilienhäuser mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, mit Schwerpunkt auf Familien- und altersgerechtem Wohnen sowie gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau. Mindestens 30 % der Wohnfläche müssen dem geförderten Wohnungsbau dienen, ein höherer Anteil kann Bonuspunkte bringen. Zulässig sind vier Vollgeschosse, offene Bauweise, eine Grundflächenzahl von 0,4 und höchstens 2.600 m² Bruttogeschossfläche je Gebäude.
Erschließung und Stellplätze
Bewohnerstellplätze sollen unterirdisch in einer Tiefgarage auf einer Ebene entstehen, eine abschnittsweise Realisierung ist möglich. Vorgesehen sind außerdem 24 öffentliche Stellplätze für die Jahnsporthalle und Lehrkräfte sowie ein barrierefreier Fußweg zwischen Jahnstraße und Neuffener Weg.
Grün und Energie
Zusätzliche Grünflächen oder neues Grün sind vorgesehen. Zum Zeitpunkt des KlimaChecks war noch nicht beantwortbar, ob das Potenzial für erneuerbare Energien vollständig ausgeschöpft wird.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat beauftragt die Vorbereitung der Auslobung (erledigt)29. Juni 2026
  2. Gemeinderat entscheidet über die Ausschreibungals Nächstes2. November 2026
  3. Anschreiben möglicher Teilnehmer13. November 2026
  4. Rückfragen der Teilnehmer per E-Mail13.11.2026 bis 10.12.2026
  5. Teilnahmeerklärung11.12.2026
  6. Konzeptabgabe23. Februar 2027
  7. Jury-SitzungApril 2027
  8. ZuschlagsentscheidungSommer/Herbst 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Wettbewerbliches, einladungsbasiertes Konzeptverfahren, kein förmliches Vergabeverfahren, Teilnahme nur auf Einladung. Bewertung: Konzept 70 %, Kaufpreis 30 %. Konzeptkriterien sind Städtebau, Wohnen, Nachhaltigkeit, Mobilität, Freiraum und Zusatzqualität.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung am 29. Juni 2026, die Auslobung einer Konzeptvergabe vorzubereiten. Das Vorhaben betrifft eine 6.355 m² große Teilfläche des städtischen Grundstücks Flurstück Nr. 850 in Harthausen.

Der Gemeinderat soll das Exposé als Grundlage des Ausschreibungsverfahrens beschließen. Die Fläche ist bereits versiegelt, vorgesehen sind zusätzliche Grünflächen. Der KlimaCheck bewertet die Klimawirkung insgesamt als keine oder geringe Klimawirkung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Das Exposé als Grundlage des Ausschreibungsverfahrens soll beschlossen werden, anschließend führt die Verwaltung das Ausschreibungsverfahren durch.

Noch offen

  • Der Gemeinderat muss über die Ausschreibung und das Exposé entscheiden.
  • Die Jury empfiehlt ein bevorzugtes Konzept, die abschließende Entscheidung über die Grundstücksveräußerung trifft der Gemeinderat.
  • Der Bebauungsplan wird gestuft beziehungsweise teilweise parallel fortgeschrieben und baut auf den Ergebnissen der Konzeptvergabe auf.
  • Die vollständige Nutzung des Potenzials erneuerbarer Energien ist noch nicht beantwortbar.

Ort der Leistung

Filderstadt, Baden-Württemberg

Markiert ist Filderstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Mindestkaufpreis für das GrundstückMindestpreis 680 Euro/m² bei 6.355 m² Grundstücksfläche4.321.400 €
Externe Experten für eine Sitzungvoraussichtlich ca.6.300 €
Moderation der Jurysitzungca.2.800 €
Finanzierung
Haushaltsmittel für Sitzungs- und Moderationskosten stehen im Budget des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Verfügung.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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