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Zur EntscheidungStadt Bad Rappenau · Planung & Beratung · Vorlage vom

Bebauungsplan Seegarten in Bad Rappenau-Fürfeld

Der Bebauungsplan „Seegarten“ soll im östlichen Teilbereich beim Flurstück 114/12 geändert werden, um dessen Erschließung zu ermöglichen. Der Gemeinderat sollte am 22.10.2026 über Abwägung, Entwurf und erneute Offenlage entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Die Änderung betrifft den östlichen Teilbereich beim gefangenen Flurstück Nr. 114/12 hinter „Im Seegarten 7“ in Bad Rappenau-Fürfeld und soll dessen Erschließung ermöglichen. Vorgesehen sind zwei bis drei Geschosse, höchstens 8 Wohneinheiten je Einzelhaus und 4 je Doppelhaushälfte sowie Gebäudelängen von maximal 20 m beziehungsweise zweimal 10 m. Die Baugrenzen bleiben unverändert, ermöglicht werden soll weiterhin ein dreigeschossiges Gebäude mit Erschließung.
Stellplätze und Dachabfluss
Je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche sind mindestens zwei Stellplätze, bei weniger als 50 m² mindestens ein Stellplatz vorgesehen. Außerdem sind Regelungen zum Rückhalt des Dachabflusses vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Technischen Ausschuss, nicht öffentlich (erledigt)12.10.2026
  2. Vorgesehene Entscheidung des Gemeinderats (erledigt)22.10.2026
  3. Erneute Offenlage nach dem vorgesehenen Beschluss, ein Termin ist nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der vorhandene Bebauungsplan „Seegarten“ sollte ursprünglich freie Grundstücke passend zum dörflichen Umfeld beplanen. Diese Grundstücke werden inzwischen im Konsens mit der Stadt beplant und bereits bebaut, weshalb die Änderung auf einen östlichen Teilbereich verkleinert werden soll.

Im verkleinerten Geltungsbereich soll die Erschließung des gefangenen Flurstücks 114/12 hinter „Im Seegarten 7“ ermöglicht werden. Die Vorlage empfiehlt Abwägung der Stellungnahmen, Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum Entwurf und erneute Offenlage.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen waren die Zustimmung zu den Abwägungen, ein Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Abgrenzungsbereich, die Zustimmung zum Entwurf und ein erneuter Offenlagebeschluss.

Noch offen

  • Ein Beschlussergebnis des Gemeinderats ist nicht enthalten.
  • Der Termin der erneuten Offenlage ist nicht genannt.

Ort der Leistung

Bad Rappenau, Baden-Württemberg

Markiert ist Bad Rappenau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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