Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Die Änderung betrifft den östlichen Teilbereich beim gefangenen Flurstück Nr. 114/12 hinter „Im Seegarten 7“ in Bad Rappenau-Fürfeld und soll dessen Erschließung ermöglichen. Vorgesehen sind zwei bis drei Geschosse, höchstens 8 Wohneinheiten je Einzelhaus und 4 je Doppelhaushälfte sowie Gebäudelängen von maximal 20 m beziehungsweise zweimal 10 m. Die Baugrenzen bleiben unverändert, ermöglicht werden soll weiterhin ein dreigeschossiges Gebäude mit Erschließung.
- Stellplätze und Dachabfluss
- Je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche sind mindestens zwei Stellplätze, bei weniger als 50 m² mindestens ein Stellplatz vorgesehen. Außerdem sind Regelungen zum Rückhalt des Dachabflusses vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Technischen Ausschuss, nicht öffentlich (erledigt)12.10.2026
- Vorgesehene Entscheidung des Gemeinderats (erledigt)22.10.2026
- Erneute Offenlage nach dem vorgesehenen Beschluss, ein Termin ist nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der vorhandene Bebauungsplan „Seegarten“ sollte ursprünglich freie Grundstücke passend zum dörflichen Umfeld beplanen. Diese Grundstücke werden inzwischen im Konsens mit der Stadt beplant und bereits bebaut, weshalb die Änderung auf einen östlichen Teilbereich verkleinert werden soll.
Im verkleinerten Geltungsbereich soll die Erschließung des gefangenen Flurstücks 114/12 hinter „Im Seegarten 7“ ermöglicht werden. Die Vorlage empfiehlt Abwägung der Stellungnahmen, Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum Entwurf und erneute Offenlage.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen waren die Zustimmung zu den Abwägungen, ein Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Abgrenzungsbereich, die Zustimmung zum Entwurf und ein erneuter Offenlagebeschluss.
Noch offen
- Ein Beschlussergebnis des Gemeinderats ist nicht enthalten.
- Der Termin der erneuten Offenlage ist nicht genannt.
Ort der Leistung
Bad Rappenau, Baden-Württemberg
Markiert ist Bad Rappenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.