Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Küchentechnische Anlagen
- Die küchentechnischen Anlagen wurden als Gewerk für den Neubau des Solebads ausgeschrieben.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschreibung veröffentlicht (erledigt)31.07.2026
- Submissionstermin, 3 Angebote lagen vor (erledigt)28.09.2026
- Öffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)22.10.2026
- Information der unterlegenen Bieter vorgesehenals Nächstes23.10.2026
- Zuschlag frühestens nach Ablauf der Stillhaltefrist03.11.2026
Vergabeverfahren
EU-weites offenes Vergabeverfahren über das Vergabeportal. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor, Prüfung und Wertung waren noch nicht abgeschlossen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die küchentechnischen Anlagen sind ein Gewerk im Gesamtprojekt Abriss und Neubau des Solebads RappSoDie in Bad Rappenau.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll dem Vergabevorschlag zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters zustimmen, die Vergabeentscheidung basiert auf den abschließend geprüften Angeboten und dem Vergabevorschlag.
Noch offen
- Die final geprüften Angebotssummen und der abschließende Vergabevorschlag waren noch nachzureichen.
- Der Zuschlagsbieter war noch nicht benannt.
Ort der Leistung
Bad Rappenau, Baden-Württemberg
Markiert ist Bad Rappenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Kostenschätzung Küchentechnische Anlagenbrutto | 433.181 € |
|---|---|
| Ungeprüftes Angebot 1brutto | 503.862 € |
| Ungeprüftes Angebot 2brutto | 511.454 € |
| Ungeprüftes Angebot 3brutto | 500.645 € |
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 sind für den Neubau des Solebads 12.493.700 € eingeplant sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 21.365.000 € für anschließende Bauaufträge.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.