Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Pflanzarbeiten auf Kleinflächen
- 54 Kleinflächen mit ca. 1.500 m² entlang des sanierten Bereichs. Gewünscht sind möglichst viele neu gepflanzte Bäume, eine ganzjährig hochwertige Gestaltung mit vertretbarem Pflegeaufwand und eine Artenwahl, die zu den veränderten klimatischen Bedingungen passt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat berät das Grünflächenkonzept vor (erledigt)22.10.2026
- Baubeschluss, nach Möglichkeitals NächstesNovember 2026
- Beschränkte Ausschreibung der Pflanzarbeitendanach
- Pflanzung der GrünflächenFrühjahr 2027
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Flein saniert seit Februar 2025 gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn und dem Land Baden-Württemberg die Ortsdurchfahrt. Betroffen sind die Horkheimer Straße (K2079), die Heilbronner Straße und ein kurzes Teilstück der Ilsfelder Straße (L1100). Die Baumaßnahme steht kurz vor dem Abschluss.
Im Zuge der Planung wurden Pflanzquartiere neu geschaffen oder optimiert, etliche Bäume mussten weichen. Für 54 Kleinflächen mit ca. 1.500 m² liegt ein Grünflächenkonzept vor. Die Vorlage dient der Vorberatung, ein Baubeschluss ist noch nicht dokumentiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage dient der Vorberatung. Der Baubeschluss soll nach Möglichkeit in der Novembersitzung gefasst werden.
Noch offen
- Der Baubeschluss soll nach Möglichkeit in der Novembersitzung gefasst werden
- Eine kumulierte Förderung über das Sondervermögen LuKIF wird derzeit geprüft
- Die Vorlage nennt keine Kosten
Ort der Leistung
Flein, Baden-Württemberg
Markiert ist Flein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Herstellungskosten sind investiv im Finanzhaushalt zu verbuchen. Die Grünflächen liegen überwiegend im Sanierungsgebiet „Heilbronner Straße, Ortskern III“. Schaffung und Bepflanzung von Baumquartieren sind bei konzeptioneller Grundlage zuwendungsfähig, mit 60% Finanzhilfe auf Herstellungs- und Pflegekosten. Eine kumulierte Förderung über das Sondervermögen LuKIF wird derzeit geprüft.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.