Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauabschnitt 1
- Wegeverbindung parallel zum neuen Radweg, Querungen und Kreuzungsbereiche sowie neue Grünflächen im Bereich der früheren Neckarstraße.
- Entsiegelung
- Die Gesamtplanung entsiegelt ehemalige Straßenflächen von ca. 350 qm. Zum ersten Bauabschnitt gehören die dadurch entstehenden Grünflächen an der früheren Neckarstraße.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat, Tagesordnungspunkt zum Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt (erledigt)22.10.2026
- Ausschreibung der Bauleistungen möglich, sobald Baubeschluss und Ausführungsplanung vorliegenals Nächstes2026
- Umsetzung des 1. Bauabschnitts1. Halbjahr 2027
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Bauleistungen nach Baubeschluss und Vorliegen der Ausführungsplanung. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bahn errichtet an der Neckarstraße eine Eisenbahnüberführung im Bereich des früheren Bahnübergangs. Dadurch wird der Umbau der angrenzenden Freiflächen am Karlsplatz nötig. Die Planung für den Karlsplatz stammt vom 22.09.2026.
Der Baubeschluss umfasst im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage nur den ersten Bauabschnitt. Die Bauabschnitte 2 und 3 können zeitlich getrennt und schrittweise umgesetzt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Bau des 1. Bauabschnitts zur Umgestaltung des Karlsplatzes beschließen.
Noch offen
- Die Umsetzung hängt von den Finanzzielen des Gemeinderats und der Priorisierung der Investitionen ab.
- Welches Förderprogramm greift, wird noch geprüft.
Ort der Leistung
Neckarsulm, Baden-Württemberg
Markiert ist Neckarsulm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 1. Bauabschnitt, Kostenberechnungbrutto, netto 325.289 € | 387.094 € |
|---|
- Förderung
- Förderung zwischen 20 und 40 TEUR je nach Programm, noch in Prüfung
- Finanzierung
- Für den 1. Bauabschnitt sind im Haushalt 2027 400.000 € angemeldet. Fördermittel sollen beantragt werden, in Betracht kommen Programme der KfW, der L-Bank und des MLW. Je nach Programm sind zwischen 20 und 40 TEUR Förderung möglich.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.