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BeschlossenStadt Neckarsulm · Bau & Handwerk · Sitzung am

Hochwasserschutzwand Obereisesheim, Neckarsulm

In Obereisesheim soll eine Hochwasserschutzwand entlang der Neckartalstraße die Gewerbegebiete Binsig und Mühlrain schützen. Die Brutto-Herstellkosten liegen bei ca. 3,15 Mio. €. Der Gemeinderat sollte am 22.10.2026 den Baubeschluss fassen und die Verwaltung zur Vergabe bis 3,15 Mio. € brutto ermächtigen.

Kostenschätzung

3,15 Mio. €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

2. Quartal 2028

Ausführung

Baubeginn Herbst 2028, Fertigstellung Sommer 2029

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Hochwasserschutzwand
Aufgesetzte Stahlbetonwand auf einer Stahlspund-Tiefgründung entlang der Neckartalstraße. Der Baubereich beginnt an der Einmündung der Austraße und endet ca. 100 m nördlich der Kreuzung mit der Brückenstraße.
Dammbalken und Abdichtung
Dammbalkensysteme an den Straßeneinmündungen und eine mobile Abdichtung der Fuß- und Radwegunterführung in der Badstraße.
Altanlage
Die alte Hochwasserschutzanlage nördlich der Brückenstraße wird im Zuge der Maßnahme angepasst.
Ausführungsplanung
Erbracht werden Ausführungsplanung mit Tragwerksplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Das Honorarvolumen beträgt 60.000 € brutto.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat, Tagesordnungspunkt zum Baubeschluss und zur Ermächtigung zur Vergabe (erledigt)22.10.2026
  2. Gehölzrodung im Winter, Ausarbeitung des wasserrechtlichen Genehmigungsantragsals Nächstes2026 bis 2027
  3. Stichtag für den Förderantrag am 1. OktoberOktober 2027
  4. Entscheidung des Fördergebers wird erwartetMai 2028
  5. Förderbescheid und Ausschreibung der Bauarbeiten2. Quartal 2028
  6. Baubeginn im Herbst2028
  7. Fertigstellung der Hochwasserschutzwand bis zum Sommer2029
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung darf bis 3,15 Mio. € brutto alle Einzelgewerke ohne separate Vergabebeschlüsse ausschreiben und vergeben. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der mobile Hochwasserschutz für die Gewerbegebiete ist seit 15 Jahren im Einsatz und hat das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Ohne festen Hochwasserschutz bleiben die baurechtlichen Einschränkungen im Überschwemmungsgebiet bestehen. Die Stadt verfolgt deshalb eine feste Wand auf der Westseite der Neckartalstraße (L1100).

Die Wand soll gegen ein HQ100 mit Klimafaktor schützen. Die Vorzugsvariante ist eine aufgesetzte Stahlbetonwand auf einer Stahlspund-Tiefgründung. Die Kostenberechnung weist dafür 2,56 Mio. € brutto reine Baukosten aus.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll den Baubeschluss für die Hochwasserschutzwand fassen, die wasserrechtliche Genehmigung beantragen lassen und die Verwaltung zur Vergabe bis 3,15 Mio. € brutto ermächtigen.

Noch offen

  • Die Förderung durch das Land ist nicht sicher und wird mit dem Wasserrechtsantrag beantragt.
  • Die Gespräche mit sieben privaten Anliegern über einen ca. zwei Meter breiten Geländestreifen auf der Westseite sind noch im Gang.

Ort der Leistung

Neckarsulm, Baden-Württemberg

Markiert ist Neckarsulm, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Herstellkosten gesamtbrutto, ca.3.150.000 €
Reine Baukosten der Vorzugsvariantebrutto, Kostenberechnung nach DIN 276, Genauigkeit ±20 %2.560.000 €
Baunebenkostenbrutto540.000 €
Grunderwerbgrobe Abschätzung, einschließlich Erwerbsnebenkosten45.000 €
Förderung
Land Baden-Württemberg, nicht sicher, 800.000 € nach FrWw2024 laut Präsentation
Finanzierung
Die Maßnahme ist für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Angemeldet sind weitere 350.000 € für 2027, 1,5 Mio. € für 2028 und 1,2 Mio. € für 2029. Eine Förderung des Landes in der Größenordnung von 40 bis 45 % erscheint möglich, ist aber nicht sicher. Die Präsentation zur Sitzung nennt eine mögliche Förderung nach FrWw2024 von 800.000 €.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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