Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umweltplanungsleistungen
- Der Auftrag umfasst die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts, die ökologische Baubegleitung sowie das Monitoring für das Jahr 2027. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gemäß den angebotenen Stundensätzen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung über die Auftragsvergabe im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt (erledigt)21.10.2026
- Entscheidung im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt am 21.10.2026als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beauftragung nach Stundenaufwand vorgeschlagen, Abrechnung zu angebotenen Stundensätzen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei einer vertieften Überprüfung 2016 wurde festgestellt, dass das Hochwasserrückhaltebecken nicht die erforderliche vollständige Hochwassersicherheit hat. Weitere Untersuchungen, Gutachten und Abstimmungen mit Fachbehörden waren aufgrund geänderter rechtlicher und technischer Vorgaben erforderlich.
Die wasserrechtliche Plangenehmigung vom 5. Januar 2026 verlangt zusätzliche Leistungen der Umweltplanung, ökologischen Baubegleitung und des Monitorings.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung schlägt vor, Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH mit den umweltplanerischen Leistungen zur Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Mutschelbach nach Stundenaufwand zu beauftragen.
Noch offen
- Die Entscheidung über die Vergabe steht an, ein Abstimmungsausgang ist nicht dokumentiert.
Ort der Leistung
Karlsbad, Baden-Württemberg
Markiert ist Karlsbad, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorläufig geschätztes Gesamthonorarbrutto | 34.911 € |
|---|
- Finanzierung
- Gesamtkosten der Maßnahme 1.967.000 €, Einzahlungen/Erträge 695.800 €, Finanzierung durch kommunalen Haushalt 1.400.000 €. Haushaltsmittel stehen unter der Investitionsnummer IGU4-30006 für die Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens Mutschelbach zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.