Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Bebauungsplanänderung und Bauflächen
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,9 ha entlang der Witznitzer Werkstraße einschließlich Straßenraum und Einmündungen Grüne Harfe und Am Steigerhain. Der städtebauliche Entwurf sieht sieben Baufelder mit Wohn- und urbanen Gebieten vor, ermöglicht werden Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen sowie soziale, kulturelle und öffentliche Nutzungen.
- Erschließung
- Für neu zu bebauende WA- und MU-Flächen ist zusätzliche Verkehrs- und Medienerschließung vorgesehen. Der Erschließungsträger muss sich vor Satzungsbeschluss per Erschließungsvertrag zu Realisierung und Kostentragung verpflichten.
- Regenwasser und Freiflächen
- Niederschlagswasser ist in Zisternen zu sammeln und gedrosselt an das Regenwasser-Sammelnetz anzuschließen, auf jedem Baugrundstück ist mindestens eine Zisterne mit mindestens 5 m³ herzustellen. Nicht überbaute Flächen sind dauerhaft zu begrünen, je 100 m² beanspruchter Grundstücksfläche ist ein heimischer Laubbaum zu pflanzen.
- Fachgutachten
- Vorliegende Anlagen umfassen eine Schallimmissionsprognose, orientierende Bodenuntersuchungen und einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Die Bodenuntersuchung erfasste 42.954 m2, die Waldumwandlung betrifft ca. 8450m², mit Pacht und Aufforstung gleich großer Flächen an anderer Stelle.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Bornaer Stadtrat billigte den Entwurf und bestimmte ihn zur Beteiligung (erledigt)10.09.2026
- Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfsals Nächstes21.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026
- Frist für Stellungnahmen zum Entwurf11.11.2026
Vergabeverfahren
Beteiligung nach §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 BauGB, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden elektronisch beteiligt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die frühere Brikettfabrik wurde nach Stilllegung der Produktion 1992 überplant. Verkaufsversuche für Bauflächen an Gewerbetreibende blieben erfolglos, die Änderung soll vielfältige Nutzungen und eine geordnete Revitalisierung ermöglichen.
Der Bornaer Stadtrat billigte den Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht am 10.09.2026 und bestimmte ihn zur Beteiligung. Zum Entwurf liegen eine Schallimmissionsprognose, eine orientierende Bodenuntersuchung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Entwurf der 11. Änderung wurde gebilligt und zur Beteiligung bestimmt. Neukieritzsch soll erklären, dass die Planung den Belangen der Gemeinde nicht entgegensteht und keine Bedenken erhoben werden.
Noch offen
- Der Erschließungsträger muss sich vor Satzungsbeschluss zur Realisierung und Kostentragung der zusätzlichen Verkehrs- und Medienerschließung verpflichten.
- Für Gebäudegründungen sind objektbezogene Baugrundgutachten erforderlich, insbesondere bei der ehemaligen Aschedeponie und mächtigen Auffüllungen.
- Vor Bauarbeiten und Nutzungsänderungen an Kulturdenkmalen sowie Neubauten in deren Umgebung ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen.
- Je Baugrundstück ist mindestens eine Zisterne mit mindestens 5 m³ vorgeschrieben, die Dimensionierung ist im Rahmen der Erschließungs- bzw. Objektplanung anzupassen.
Ort der Leistung
Borna, Sachsen
Markiert ist Borna, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.