Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanung und Gutachten
- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 142/4 der Gemarkung Eula mit einem Gesamtflächenumgriff von ca. 1 ha. Der Vorhabenträger übernimmt die damit verbundenen Kosten einschließlich Gutachten.
- Prüfstandort und Servicestation
- Vorgesehen ist ein Gebäude mit Grundabmessungen von etwa 26 × 24 m, mit Prüfbereichen für Pkw und Lkw, ergänzender Werkstatt-/Servicenutzung sowie Büro-, Sozial- und Nebenräumen. Der Hallenbereich ist eingeschossig, der Büro-/Kopfbereich zweigeschossig.
- Außenanlagen und Erschließung
- Die Außenanlagen umfassen Stellplätze sowie Zufahrts-, Rangier- und Bewegungsflächen, die Verkehrsführung soll auch für Sattelzüge ausgelegt werden. Die verkehrs- und medientechnische Erschließung soll über die Straße Eula-Großzössen erfolgen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Nichtöffentliche Vorberatung im Bauausschuss (erledigt)19.10.2026
- Öffentliche Beschlussfassung im Stadtrat über die Aufstellung des Bebauungsplansals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der geplante Standort auf derzeit als Wiese genutzten Flächen südlich des Gewerbegebietes Eula-West soll das dort vorhandene Angebot an fahrzeugbezogenen Dienstleistungen ergänzen.
Der Stadtrat soll die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 142/4 der Gemarkung Eula beschließen. Die Kosten für die Aufstellung einschließlich Gutachten übernimmt der Vorhabenträger, der Stadt entstehen laut Vorlage keine Kosten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „DEKRA-Prüfstandort und Servicestation Borna-Eula“ für das Flurstück 142/4 der Gemarkung Eula beschließen.
Noch offen
- Über eine mögliche Ausgliederung des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet Wyhraaue entscheidet das Landratsamt Landkreis Leipzig, Untere Naturschutzbehörde, im Anhörungsverfahren.
- Das Vorgehen zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Borna ist noch mit dem Vorhabenträger abzustimmen, alternativ bedarf der Bebauungsplan einer Genehmigung.
- Verkehrliche Anbindung, straßenrechtliche Anforderungen und Gebäudeabstände sind abzustimmen, die Ver- und Entsorgung einschließlich Schmutz- und Niederschlagswasser ist planerisch nachzuweisen.
- Zu klären sind der Umgang mit dem vorhandenen Stallgebäude, Umwelt- und Artenschutzbelange, mögliche Schutzgebietsbetroffenheiten, Immissionsschutz und der erforderliche Ausgleich.
- Nutzungsaufteilung und Betriebsabläufe werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Der Durchführungsvertrag mit verbindlichen Durchführungsfristen und Kostenregelungen ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
Ort der Leistung
Borna, Sachsen
Markiert ist Borna, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger hat die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich Gutachten bestätigt, der Stadt entstehen keine Kosten. Planungs-, Gutachten-, Verfahrens- und Erschließungskosten sollen gesondert vereinbart werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.