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DEKRA-Prüfstandort in Borna-Eula

Der Standort südlich des Gewerbegebietes Eula-West soll das Angebot an fahrzeugbezogenen Dienstleistungen ergänzen. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt dem Stadtrat am 05.11.2026 ein Beschlussvorschlag zur Aufstellung vor.

Nächster Schritt

Öffentliche Beschlussfassung im Stadtrat am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung und Gutachten
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 142/4 der Gemarkung Eula mit einem Gesamtflächenumgriff von ca. 1 ha. Der Vorhabenträger übernimmt die damit verbundenen Kosten einschließlich Gutachten.
Prüfstandort und Servicestation
Vorgesehen ist ein Gebäude mit Grundabmessungen von etwa 26 × 24 m, mit Prüfbereichen für Pkw und Lkw, ergänzender Werkstatt-/Servicenutzung sowie Büro-, Sozial- und Nebenräumen. Der Hallenbereich ist eingeschossig, der Büro-/Kopfbereich zweigeschossig.
Außenanlagen und Erschließung
Die Außenanlagen umfassen Stellplätze sowie Zufahrts-, Rangier- und Bewegungsflächen, die Verkehrsführung soll auch für Sattelzüge ausgelegt werden. Die verkehrs- und medientechnische Erschließung soll über die Straße Eula-Großzössen erfolgen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Nichtöffentliche Vorberatung im Bauausschuss (erledigt)19.10.2026
  2. Öffentliche Beschlussfassung im Stadtrat über die Aufstellung des Bebauungsplansals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der geplante Standort auf derzeit als Wiese genutzten Flächen südlich des Gewerbegebietes Eula-West soll das dort vorhandene Angebot an fahrzeugbezogenen Dienstleistungen ergänzen.

Der Stadtrat soll die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 142/4 der Gemarkung Eula beschließen. Die Kosten für die Aufstellung einschließlich Gutachten übernimmt der Vorhabenträger, der Stadt entstehen laut Vorlage keine Kosten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „DEKRA-Prüfstandort und Servicestation Borna-Eula“ für das Flurstück 142/4 der Gemarkung Eula beschließen.

Noch offen

  • Über eine mögliche Ausgliederung des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet Wyhraaue entscheidet das Landratsamt Landkreis Leipzig, Untere Naturschutzbehörde, im Anhörungsverfahren.
  • Das Vorgehen zur Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Borna ist noch mit dem Vorhabenträger abzustimmen, alternativ bedarf der Bebauungsplan einer Genehmigung.
  • Verkehrliche Anbindung, straßenrechtliche Anforderungen und Gebäudeabstände sind abzustimmen, die Ver- und Entsorgung einschließlich Schmutz- und Niederschlagswasser ist planerisch nachzuweisen.
  • Zu klären sind der Umgang mit dem vorhandenen Stallgebäude, Umwelt- und Artenschutzbelange, mögliche Schutzgebietsbetroffenheiten, Immissionsschutz und der erforderliche Ausgleich.
  • Nutzungsaufteilung und Betriebsabläufe werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Der Durchführungsvertrag mit verbindlichen Durchführungsfristen und Kostenregelungen ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.

Ort der Leistung

Borna, Sachsen

Markiert ist Borna, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger hat die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich Gutachten bestätigt, der Stadt entstehen keine Kosten. Planungs-, Gutachten-, Verfahrens- und Erschließungskosten sollen gesondert vereinbart werden.

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