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Zur EntscheidungStadt Groitzsch · Planung & Beratung · Sitzung am

Finanzaufwendungen für das Volkshaus in Groitzsch

Der verspätete Bau des Volkshauses führte zu Nachfinanzierungen und einer Nachverzinsungspflicht. Für sonstige Finanzaufwendungen sind 15.000 Euro als außerplanmäßiger Aufwand zur Entscheidung im Verwaltungsausschuss am 05.11.2026 vorgelegt.

Nächster Schritt

Entscheidung im Verwaltungsausschuss am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Außerplanmäßiger Aufwand für sonstige Finanzaufwendungen

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung und Entscheidung im Verwaltungsausschussals Nächstes05.11.2026
  2. Frist für den Verbrauch der Mittel (erledigt)Ende Mai 2025
  3. Teilweiser Verbrauch der Mittel (erledigt)Oktober 2025
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bau des Volkshauses begann wegen fehlender Restfinanzierungen und der fehlenden Baugenehmigung verspätet. Fördermittel waren in Jahresscheiben aufgeteilt und mussten abgerufen werden, damit sie nicht verfielen.

Der Bauverzug führte zu Nachfinanzierungen. Bei einer Überschreitung von sechs Monaten entsteht eine Nachverzinsungspflicht, Mittel hätten bis Ende Mai 2025 verbraucht werden müssen, teilweise gelang dies erst im Oktober 2025.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beschluss eines außerplanmäßigen Aufwandes für sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro.

Noch offen

  • Über den teilweisen Widerspruch gegen den Zinsbescheid ist noch nicht entschieden.

Ort der Leistung

Groitzsch, Sachsen

Markiert ist Groitzsch, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Außerplanmäßiger Aufwand für sonstige Finanzaufwendungen15.000 €
Finanzierung
Die Mehraufwendungen werden aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer finanziert.

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