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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Guntersblum · Planung & Beratung · Sitzung am

Kita-Landschaft in Guntersblum evaluieren

Rückläufige Kinderzahlen und freie Plätze geben Anlass, die Kita-Landschaft in Guntersblum zu prüfen. Die Verwaltung soll mit Einbindung des Kreisjugendamtes und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Szenarien evaluieren, ein Beschluss ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Evaluierung der Kita-Landschaft
Zu untersuchen sind die Entwicklung der Kinderzahlen, Auslastung und Raumkapazitäten der Kitas Abenteuerwelt, Zwergenpalast und Zukunftswerkstatt. Einzubeziehen sind mögliche Neuordnungsszenarien einschließlich Hortunterbringung sowie deren pädagogische, organisatorische, personelle und wirtschaftliche Auswirkungen.
Neuordnungsszenarien
Zu prüfen sind unter anderem eine Bündelung der Betreuung von Kindern unter zwei Jahren, Anpassungen der Platzzahlen und Altersstrukturen sowie die Integration des Hortes in eine bestehende Kindertagesstätte.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats (erledigt)22.10.2026
  2. Evaluierungsergebnis dem Ortsgemeinderat zur weiteren Beratung vorlegenals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Evaluierung durch die Verwaltung unter Einbindung des Kreisjugendamtes Mainz-Bingen und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Kinderzahlen in Guntersblum sind rückläufig. In der Kita Abenteuerwelt sind rund 30 Plätze nicht belegt, in den beiden anderen Kitas gehen insbesondere die Zahlen der Kinder unter zwei Jahren zurück.

Die Vorlage sieht eine Evaluierung der Kitas Abenteuerwelt, Zwergenpalast und Zukunftswerkstatt vor. Ein Beschluss ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, die Verwaltung mit der Evaluierung zur Neuordnung der Kindertagesstätten-Landschaft zu beauftragen und das Ergebnis dem Ortsgemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.

Noch offen

  • Das Evaluierungsergebnis ist dem Ortsgemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.
  • Der Ortsgemeinderat berät über die grundsätzliche Weiterführung des Hortes und dessen künftige dauerhafte Unterbringung.

Ort der Leistung

Guntersblum, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Guntersblum, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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