Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Verlängerung der Veränderungssperre
- Die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans "Westlich der Bleichstraße" soll gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und Beschluss der Veränderungssperre (erledigt)08.12.2022
- Bekanntmachung der Veränderungssperre (erledigt)19.12.2024
- Die Veränderungssperre läuft ausals Nächstes18.12.2026
- Stadtrat soll über die Verlängerung entscheiden05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt beabsichtigt, den Bereich westlich der Bleichstraße an der Ecke Am Woog einer neuen Entwicklung zuzuführen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Integration bestehender und absehbarer Nutzungen zu sichern. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 08.12.2022 gefasst, für dessen Geltungsbereich wurde eine Veränderungssperre beschlossen.
Der Bebauungsplan befindet sich noch im Aufstellungsverfahren. Bis zum 18.12.2026 wird nicht mit seiner Rechtskraft gerechnet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Veränderungssperresatzung für den Bereich des künftigen Bebauungsplans "Westlich der Bleichstraße" soll um ein Jahr verlängert werden.
Noch offen
- Der Stadtrat soll am 05.11.2026 über die Verlängerung entscheiden.
Ort der Leistung
Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nieder-Olm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.