Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ersatzbeschaffung Geräteträger
- Beschafft werden soll ein neuer Geräteträger, der mit den Anbauteilen des Bauhofes kompatibel ist und über eine Hydro-Stat Automatik verfügt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehenals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Erneutes Vergabeverfahren mit Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, vorbehaltlich der Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein vorheriger Beschluss zur Beschaffung und Einleitung eines Vergabeverfahrens beruhte auf einer Kostenschätzung von 130.000 €. Das Verfahren erzielte kein wirtschaftliches Ergebnis und wurde aufgehoben.
Die aktuelle Kostenschätzung liegt über den verfügbaren Mitteln. Im Haushalt 2026 waren 130.000 EUR eingeplant, außerdem wurde eine Übertragung aus 2025 nach 2026 von 80.000 EUR gebildet. In Aufträgen sind 138.000 EUR für den Geräteträger geblockt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind eine überplanmäßige Auszahlung von 42.000 EUR sowie die Ersatzbeschaffung eines kompatiblen Geräteträgers mit Hydro-Stat Automatik, die Einleitung eines Vergabeverfahrens und die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Noch offen
- Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung steht noch aus, danach kann das erneute Vergabeverfahren eingeleitet werden.
Ort der Leistung
Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nieder-Olm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Frühere Kostenschätzung | 130.000 € |
|---|---|
| Geblockte Mittel in Aufträgen für den GeräteträgerEUR | 138.000 € |
| Übertragung aus 2025 nach 2026EUR | 80.000 € |
- Finanzierung
- Der Fehlbetrag von 42.000 EUR soll als überplanmäßige Auszahlung gemäß § 100 GemO aus liquiden Mitteln finanziert werden. Im Haushalt 2026 waren 130.000 EUR eingeplant, zusätzlich wurde eine Übertragung aus 2025 nach 2026 in Höhe von 80.000 EUR gebildet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.