Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Parkscheinautomaten
- Insgesamt 10 Geräte sollen neu angeschafft werden, statt der ursprünglich vorgesehenen 21. Sie müssen Münzzahlung sowie kontaktlose Kartenzahlung einschließlich Mobile Wallets ermöglichen.
- Handyparken
- Die technische Vorbereitung für die spätere Anbindung eines Handyparkdienstes ist Bestandteil der Beschaffung. Einrichtung und laufender Betrieb sind als gesonderte Option vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss über den Austausch von 21 Parkscheinautomaten (erledigt)03.07.2025
- Beratung der Beschlussvorlage im Stadtratals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Einleitung des Vergabeverfahrens und Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die weitere Abwicklung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Beschluss vom 03.07.2025 sah den Austausch von 21 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Nieder-Olm vor. Nach Prüfung von Nutzung, Einnahmen, Erreichbarkeit sowie Anschaffungs- und Betriebskosten soll die Zahl aus wirtschaftlichen Gründen auf 10 sinken.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschluss vom 03.07.2025 soll dahingehend geändert werden, dass anstelle von 21 insgesamt 10 Parkscheinautomaten neu angeschafft werden. Außerdem soll das Vergabeverfahren eingeleitet und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Noch offen
- Der Stadtrat muss über die Änderung des Beschlusses und die Einleitung des Vergabeverfahrens entscheiden.
- Über die zukünftige Höhe der Parkgebühren und die Einführung des Handyparkens soll nach Installation der Automaten separat entschieden werden.
Ort der Leistung
Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nieder-Olm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Verfügbare Mittel für die Neuanschaffung | 250.000 € |
|---|
- Finanzierung
- 250.000 EUR wurden in der Haushaltsplanung 2025 eingeplant und ins Jahr 2026 übertragen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.