Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Steuerungs-, Funkbedien- und Kommunikationssystem
- Anschaffung eines neuen Systems für die Feuerwehreinsatzzentrale. Das alte System deckte Funkbedienung, Sprachdokumentation, Telefonanlage und Funktionen der Gebäudesteuerung ab. Mengen und Umfang nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig die außerplanmäßige Auszahlung und die Anschaffung des Systems (erledigt)06.10.2026
- Verwaltung wickelt die Anschaffung des Systems abals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die Unterlagen nennen keine Verfahrensart. Die Verwaltung übernimmt die Abwicklung. Der Auftragswert darf bis zu 50.000 € brutto betragen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Steuerungs-, Funkbedien- und Kommunikationssystem der Feuerwehreinsatzzentrale ist in der Kalenderwoche 39 ausgefallen. Es war rund zehn Jahre in Betrieb. Die Verwaltung sieht einen unmittelbaren und zeitkritischen Handlungsbedarf.
Ausgefallen sind laut Vorlage die Telefonanlage, die Sprachdokumentation, die Statusauswertung der Einsatzmittel und die Bedienung des Funkgeräts. Funken ist noch möglich, ein Umschalten auf andere Funkkanäle aber nicht. Eine erneute Beschaffung oder Erneuerung des alten Systems hält die Verwaltung für nicht wirtschaftlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss hat am 06.10.2026 die außerplanmäßige Auszahlung von 50.000 € und die Anschaffung des Systems bis zu einem Auftragswert von 50.000 € brutto beschlossen. Die Verwaltung übernimmt die weitere Abwicklung. Ergebnis: einstimmig, 12 Ja, 0 Nein.
Noch offen
- Verfahrensart, genauen Leistungsumfang und Zeitpunkt der Vergabe nennen die Unterlagen nicht.
Ort der Leistung
Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nieder-Olm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Anschaffung des Systems (Obergrenze des Auftragswerts)brutto | 50.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Der Vorgang war im Haushalt 2026 nicht geplant. Der Ausschuss hat deshalb eine außerplanmäßige Auszahlung nach § 100 GemO über 50.000 € beschlossen, finanziert über liquide Mittel.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.