Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Prüfung in Klein-Winternheim
- In Klein-Winternheim sind in den Jahren 2027 und 2029 ca. 325 ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel zu prüfen, in den Jahren 2028 und 2030 jeweils 280. Die Mengen beruhen auf dem Gerätebestand der Jahre 2025 und 2026.
- Prüfung in Jugenheim
- In den Jahren 2027 und 2029 sind ca.
- Prüfung in Ober-Olm
- In den Jahren 2027 und 2029 sind ca. 710.
- Prüfung in Stadecken-Elsheim
- In den Jahren 2027 und 2029 sind ca. 700.
- Prüfung in Nieder-Olm
- In Nieder-Olm sind 2027 und 2029 ca. 860 ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel zu prüfen, 2028 und 2030 ca. 830. Das Rathaus wird alle zwei Jahre, die übrigen städtischen Liegenschaften jährlich geprüft.
- Preise
- Die Preise sind als Einheitspreise je geprüftem Betriebsmittel anzubieten, einschließlich aller Fahrtkosten und der Dokumentation der Prüfergebnisse.
- Gemeinsames Los
- Die Leistungen der sieben Ortsgemeinden und der Stadt werden gemeinsam in einem eigenständigen Los ausgeschrieben.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlagen standen zur Vorberatung auf der Tagesordnung der Haupt- und Finanzausschüsse Klein-Winternheim und Jugenheim (erledigt)01.10.2026
- Die Teilnahme an der Ausschreibung stand in den Ortsgemeinderäten Klein-Winternheim und Ober-Olm auf der Tagesordnung (erledigt)21.10.2026
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Nieder-Olm berät vor, der Stadtrat soll über die Teilnahme an der Ausschreibung entscheiden.als Nächstes27.10.2026 und 05.11.2026
- Bisheriger Rahmenvertrag endet31.12.2026
- Neuer Rahmenvertrag beginnt, Laufzeit bis 31.12.202801.01.2027
Vergabeverfahren
Rahmenvertrag mit Einheitspreisen je geprüftem Betriebsmittel, ein gemeinsames Los für die sieben Ortsgemeinden und die Stadt. Beauftragung und Terminkoordinierung laufen über die Verbandsgemeindeverwaltung. Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel besteht derzeit ein Rahmenvertrag. Er umfasst die Prüfungen in allen Liegenschaften der beteiligten Ortsgemeinden und der Stadt, einschließlich der Dokumentation der Prüfergebnisse. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2026, eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.
Ab dem 01.01.2027 ist deshalb ein neues Vergabeverfahren erforderlich. Die Leistungen der sieben Ortsgemeinden und der Stadt sollen gemeinsam in einem eigenständigen Los ausgeschrieben werden. In Nieder-Olm wird das Rathaus alle zwei Jahre geprüft, die übrigen städtischen Liegenschaften jährlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm beschließt, an der Ausschreibung des Rahmenvertrags teilzunehmen und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung mit der weiteren Abwicklung.
Noch offen
- Die Prüfungen in den Jahren 2029 und 2030 erfolgen nur bei Ausübung der Verlängerungsoption.
- Mengen und Kosten der übrigen Ortsgemeinden sind in den vorliegenden Vorlagen nicht genannt.
- Der Stadtrat soll am 05.11.2026 über die Teilnahme an der Ausschreibung entscheiden.
Ort der Leistung
Nieder-Olm, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nieder-Olm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Prüfung in Klein-Winternheim, Jahre 2027 und 2029 (mit Rathaus)je Jahr, rund, brutto | 2.000 € |
|---|---|
| Prüfung in Klein-Winternheim, Jahre 2028 und 2030 (ohne Rathaus)je Jahr, rund, brutto | 1.700 € |
| Prüfung in Nieder-Olm, Jahre 2027 und 2029je Jahr, erwartet, brutto | 5.100 € |
| Prüfung in Nieder-Olm, Jahre 2028 und 2030je Jahr, erwartet, brutto | 4.900 € |
- Finanzierung
- Die Kosten für Klein-Winternheim werden laut Stellungnahme der Finanzen grundsätzlich über das Unterhaltungskonto des Rathauses abgedeckt. Die Fachabteilung soll dieses Konto in den Folgejahren beplanen. Für Nieder-Olm werden die Kosten grundsätzlich über Konto 11410.5237000 (Rathaus, Unterhaltung der BGA) abgedeckt, das Konto ist in den Folgejahren durch die Fachabteilung zu beplanen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.