Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und planungsrechtliche Grundlage für ein Nahwärmekraftwerk
- Der Bebauungsplan „Binger Straße Nordseite, 4. Änderung“ soll die Errichtung eines Nahwärmekraftwerks ermöglichen. Als Standort ist eine Fläche zwischen der Binger Straße (L 422) und der Bahnstrecke Bingen-Mainz westlich der Ortslage Heidesheim vorgesehen. Die Fläche liegt in der Gemarkung Heidesheim, Flur 14, Flurstücke 62/9 (tlw.), 63/12, 63/13, 63/26, 63/30, 63/31, 63/32, 63/34 und 63/36, die Wärmeenergie soll umwelt- und klimaverträglich bereitgestellt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsbeirat und Bau- und Planungsausschuss stimmten dem Satzungsbeschluss zu (erledigt)20.10.2026
- Satzungsbeschluss dem Stadtrat vorgeschlagen (erledigt)26.10.2026
- Beschluss des Stadtrates, ein Sitzungsergebnis ist nicht ausgewiesenals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Heidesheimer Höfe werden zwischen Binger Straße und Berndesallee entwickelt. Die geplanten Mehrfamilienhäuser führen zu zusätzlichem Heizenergiebedarf, der durch ein Nahwärmekraftwerk im nahen Umfeld gedeckt werden soll.
Als Standort wurde eine Fläche zwischen der Binger Straße (L 422) und der Bahnstrecke Bingen-Mainz westlich der Ortslage Heidesheim identifiziert. Der Bebauungsplan soll dafür die bauplanungsrechtliche Grundlage schaffen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, über die Stellungnahmen aus den Beteiligungen abzuwägen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Noch offen
- Der Stadtrat sollte über die Abwägung der Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss entscheiden, ein Sitzungsergebnis ist in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Ort der Leistung
Ingelheim am Rhein, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Ingelheim am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.