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VergebenStadt Ingelheim am Rhein · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Nahwärmekraftwerk in Heidesheim, Ingelheim am Rhein

Die geplanten Mehrfamilienhäuser der Heidesheimer Höfe erhöhen den Heizenergiebedarf. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für ein Nahwärmekraftwerk zwischen der Binger Straße und der Bahnstrecke Bingen-Mainz westlich von Heidesheim schaffen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und planungsrechtliche Grundlage für ein Nahwärmekraftwerk
Der Bebauungsplan „Binger Straße Nordseite, 4. Änderung“ soll die Errichtung eines Nahwärmekraftwerks ermöglichen. Als Standort ist eine Fläche zwischen der Binger Straße (L 422) und der Bahnstrecke Bingen-Mainz westlich der Ortslage Heidesheim vorgesehen. Die Fläche liegt in der Gemarkung Heidesheim, Flur 14, Flurstücke 62/9 (tlw.), 63/12, 63/13, 63/26, 63/30, 63/31, 63/32, 63/34 und 63/36, die Wärmeenergie soll umwelt- und klimaverträglich bereitgestellt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsbeirat und Bau- und Planungsausschuss stimmten dem Satzungsbeschluss zu (erledigt)20.10.2026
  2. Satzungsbeschluss dem Stadtrat vorgeschlagen (erledigt)26.10.2026
  3. Beschluss des Stadtrates, ein Sitzungsergebnis ist nicht ausgewiesenals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Heidesheimer Höfe werden zwischen Binger Straße und Berndesallee entwickelt. Die geplanten Mehrfamilienhäuser führen zu zusätzlichem Heizenergiebedarf, der durch ein Nahwärmekraftwerk im nahen Umfeld gedeckt werden soll.

Als Standort wurde eine Fläche zwischen der Binger Straße (L 422) und der Bahnstrecke Bingen-Mainz westlich der Ortslage Heidesheim identifiziert. Der Bebauungsplan soll dafür die bauplanungsrechtliche Grundlage schaffen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, über die Stellungnahmen aus den Beteiligungen abzuwägen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Noch offen

  • Der Stadtrat sollte über die Abwägung der Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss entscheiden, ein Sitzungsergebnis ist in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Ort der Leistung

Ingelheim am Rhein, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Ingelheim am Rhein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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