Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Forsteinrichtungswerk für den Gebirgswald
- Erstellung eines neuen mittelfristigen Betriebsplans für den Forstbetrieb der Ortsgemeinde Gommersheim (Gebirgswald) mit Stichtag 01.10.2028.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderatals Nächstes05.11.2026
- Stichtag des neuen Betriebsplans01.10.2028
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Leistungen, die Ortsbürgermeisterin soll ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Gemeinderat ist anschließend zu informieren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Forsteinrichtungswerke dienen der nachhaltigen Bewirtschaftung und sind nach dem Landeswaldgesetz aufzustellen. Der bisherige mittelfristige Betriebsplan für den Gebirgswald wurde zum Stichtag 01.10.2016 erstellt, ein neuer wäre zum 01.10.2026 fällig gewesen. Die Forstverwaltung hat der Verschiebung auf den Stichtag 01.10.2028 zugestimmt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die Ausschreibung der Leistungen zu beschließen, die Verwaltung mit der Einleitung des Förderantrags zu beauftragen und die Ortsbürgermeisterin zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.
Noch offen
- Beschluss des Gemeinderats zur Ausschreibung und zum Förderantrag
- Durchführung der Ausschreibung und Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter
Ort der Leistung
Gommersheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Gommersheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Entsprechende Förderung durch die Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz
- Finanzierung
- Für die Aufstellung erfolgt eine entsprechende Förderung durch die Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit dem Forstamt den Förderantrag auf den Weg bringen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.