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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Gommersheim · Planung & Beratung · Sitzung am

Betriebsplan für den Gebirgswald in Gommersheim

Der nach Landeswaldgesetz erforderliche Betriebsplan für den Gebirgswald soll neu erstellt werden, der bisherige stammt vom Stichtag 01.10.2016. Die Ausschreibung und die Einleitung eines Förderantrags sind für die Sitzung am 05.11.2026 vorgeschlagen, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung im Gemeinderat am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Forsteinrichtungswerk für den Gebirgswald
Erstellung eines neuen mittelfristigen Betriebsplans für den Forstbetrieb der Ortsgemeinde Gommersheim (Gebirgswald) mit Stichtag 01.10.2028.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderatals Nächstes05.11.2026
  2. Stichtag des neuen Betriebsplans01.10.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibung der Leistungen, die Ortsbürgermeisterin soll ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Gemeinderat ist anschließend zu informieren.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Forsteinrichtungswerke dienen der nachhaltigen Bewirtschaftung und sind nach dem Landeswaldgesetz aufzustellen. Der bisherige mittelfristige Betriebsplan für den Gebirgswald wurde zum Stichtag 01.10.2016 erstellt, ein neuer wäre zum 01.10.2026 fällig gewesen. Die Forstverwaltung hat der Verschiebung auf den Stichtag 01.10.2028 zugestimmt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, die Ausschreibung der Leistungen zu beschließen, die Verwaltung mit der Einleitung des Förderantrags zu beauftragen und die Ortsbürgermeisterin zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.

Noch offen

  • Beschluss des Gemeinderats zur Ausschreibung und zum Förderantrag
  • Durchführung der Ausschreibung und Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter

Ort der Leistung

Gommersheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Gommersheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Entsprechende Förderung durch die Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz
Finanzierung
Für die Aufstellung erfolgt eine entsprechende Förderung durch die Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit dem Forstamt den Förderantrag auf den Weg bringen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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