Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Aufbau einer neuen Bisonherde und extensive Beweidung
- Der Betrieb soll die extensive Beweidung in der Lauterniederung und im Viehstrich fortsetzen. Dafür ist ein einmaliger, zweckgebundener Zuschuss zum Aufbau einer neuen Herde vorgesehen, Beweidungsflächen liegen in Schweighofen und Kapsweyer.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage datiert (erledigt)16.10.2026
- Entscheidung im Ausschuss vorgesehenals Nächstes11.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Förderphase des Naturschutzgroßprojektes Bienwald endete am 30.06.2021. Die Landkreise sind als Projektträger verpflichtet, Anlagen, Grundstücke und Biotope im Folgemanagement zu pflegen und instand zu halten.
Die halbwilde Bisonhaltung in der Lauterniederung und im Viehstrich trägt zur Biodiversität bei. Auf den Beweidungsflächen in Schweighofen und Kapsweyer gingen zwischen dem 06.08.2024 und dem 13.10.2024 28 Bisons durch die Blauzungenkrankheit verloren, der wirtschaftliche Schaden betrug 100.600,- Euro. Die Tierseuchenkasse tritt dafür nicht ein.
Zur Fortsetzung der extensiven Beweidung ist ein einmaliger, zweckgebundener Zuschuss zum Aufbau einer neuen Herde vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Für 2027 sind 25.000 für eine zweckgebundene Zuwendung zum Aufbau einer neuen Bisonherde aufgeführt.
Ort der Leistung
Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Südliche Weinstraße, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 25.000 €, Haushaltsjahr 2027.
- Finanzierung
- Ansatz in der Haushaltsplanung 2027. Für 2027 sind 25.000 für eine zweckgebundene Zuwendung zum Aufbau einer neuen Bisonherde aufgeführt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.