Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ortseingänge
- Für beide Ortseingänge sollen ein gestalterisches Tor geprüft und eine Stele vor den vorhandenen Bäumen vorgesehen werden. Bäume, Stauden sowie Hochbeete aus Cortenstahl und Sandstein sollen entwickelt werden.
- Pflanzbeete entlang der Strecke
- Beete sollen an geeigneten Stellen vergrößert werden. Hochbeete aus Cortenstahl, möglicherweise in unterschiedlichen Höhen, sowie Rankgerüste und Sandstein sollen geprüft werden.
- Veltenplatz
- Der bisherige Entwurf für den Veltenplatz soll Grundlage der weiteren Bearbeitung sein.
- Weed
- Vorgesehen sind eine freigestellte Mauer, eine Grünanlage mit Weg und Sitzgelegenheiten sowie Einfassungen aus Sandstein und Cortenstahl. Das Frankengrab soll einbezogen werden, Aussichtspunkt Richtung Schlosspark, weiße „ESEM“-Buchstaben und ein Rahmen für Veranstaltungshinweise sollen geprüft werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Behandlung der Gestaltung im Gemeinderat (erledigt)02.12.2025
- Behandlung in einer Verwaltungsbesprechung (erledigt)05.05.2026
- Die Verwaltung bereitet den nächsten Planungsschritt vor, anschließend soll das Gesamtkonzept mit dem LBM Speyerals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Zunächst soll ein Gesamtkonzept für alle Maßnahmen erstellt werden. Danach sollen nach Machbarkeit und finanziellen Möglichkeiten umsetzbare Bauabschnitte und Prioritäten vorgeschlagen werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt wurde am 02.12.2025 im Gemeinderat und am 05.05.2026 in einer Verwaltungsbesprechung behandelt. Eine gemeinsame Planung soll Gestaltungszusammenhänge und technische Abhängigkeiten sichtbar machen, die Umsetzung kann später abschnittsweise erfolgen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gestaltung der Ortsdurchfahrt soll für Ortseingänge, Pflanzbeete entlang der Strecke, Veltenplatz und Weed planerisch weiterentwickelt werden. Die Verwaltung soll den nächsten Planungsschritt vorbereiten und zunächst alle Maßnahmen in einem Gesamtkonzept planen.
Noch offen
- Planungskosten und erforderliche Haushaltsmittel sind vor einer Beauftragung zu ermitteln beziehungsweise zu prüfen, Baukosten können erst nach Konkretisierung der Planung und Kostenschätzung angegeben werden.
- Das Gesamtkonzept soll mit dem LBM Speyer abgestimmt werden.
- Vor einer Umsetzung sind Zuständigkeit und Zustimmung des Straßenbaulastträgers, Eigentumsverhältnisse, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Leitungen, Entwässerung, Denkmalschutz sowie Pflege und Unterhaltung zu prüfen.
- Tor, Aussichtspunkt, „ESEM“-Buchstaben und Veranstaltungsrahmen sind Prüfaufträge und keine Vorentscheidung über die Ausführung.
Ort der Leistung
Edesheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Edesheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.