Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Investitionskredite für Elektrizitätsversorgung und Wasserversorgung
- Die Finanzierung soll eine Zinsbindung von zehn Jahren und eine angemessene laufende Tilgung umfassen, eine Volltilgung während der Zinsbindungsfrist ist nicht vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Werkausschuss, anschließend Entscheidung durch den Stadtrat vorgesehen (erledigt)27.10.2026
- Zins- und Tilgungsleistungen im Wirtschaftsplan einplanenals Nächstes2027
Vergabeverfahren
Die Werkleitung soll mehrere vergleichbare Kreditangebote einholen, wirtschaftlich bewerten und die Kreditverträge mit den jeweils wirtschaftlichsten Anbietern abschließen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtwerke investierten in Erneuerung, Modernisierung und Digitalisierung der Versorgungsinfrastruktur. Die dafür erforderlichen rund 2.000.000 € wurden vollständig aus Eigenmitteln aufgebracht und bereits bezahlt.
Von den verausgabten 2.000.000 € sollen 1.000.000 € eigenfinanziert bleiben, die weiteren 1.000.000 € sollen durch Investitionskredite refinanziert werden, um die Liquidität zu stärken.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll im Rahmen eines Vorratsbeschlusses Investitionskredite von insgesamt bis zu 1.000.000 € aufnehmen, davon jeweils bis zu 500.000 € für die Eigenbetriebe Elektrizitätsversorgung und Wasserversorgung.
Noch offen
- Die Entscheidung des Stadtrats steht noch aus.
- Die Werkleitung soll Kreditangebote einholen und die Kreditverträge mit den wirtschaftlichsten Anbietern abschließen.
- Nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung ist gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung erforderlich.
Ort der Leistung
Annweiler am Trifels, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Annweiler am Trifels, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Bereits aus Eigenmitteln bezahlte Investitionenrund | 2.000.000 € |
|---|---|
| Vorgesehene Investitionskredite insgesamtbis zu | 1.000.000 € |
| Kredit für Elektrizitätsversorgungbis zu | 500.000 € |
- Finanzierung
- Die Kreditaufnahmen sind in der Haushaltssatzung beziehungsweise den Wirtschaftsplänen vorgesehen und durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße genehmigt. Zins- und Tilgungsleistungen sollen im Wirtschaftsplan 2027 eingeplant werden. Nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung verbleibt eine Restschuld, für die gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung erforderlich wird.
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