Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierungskonzept
- Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 HOAI für die Architektenleistungen zur Erstellung eines Sanierungskonzepts für das Gebäude und die Innenräume, durch einen Gebäudeplaner.
- Energiekonzept
- Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 HOAI für ein Energiekonzept, durch ein technisches Fachplanungsbüro.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung über die Ausschreibung der Planungsleistungen im Ortsgemeinderat (erledigt)29.10.2026
- Beschränkte Ausschreibung der Planung, Anfrage bei drei Bürosals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung der Planungsleistungen. Es sollen drei Büros angefragt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
In der Kita Trassem sind mehrere Schäden zu sanieren. Zwei Räume im Anbau sind entkernt, Raumentfeuchtungsgeräte stehen. Vor dem Wiederaufbau ist eine Reinigung gegen Schimmelsporen nötig. Außerdem wurde bei der Außendämmung der Dachüberstand nicht verlängert, sodass Regenwasser eindringen kann. In den Innenräumen kommt eine Modernisierung in Betracht. Die Heizungsanlage sollte aus energetischer Sicht auf ihre Zukunftssicherheit geprüft werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll beschließen, dass die Verwaltung die Planungsleistungen für ein Sanierungskonzept und ein Energiekonzept ausschreibt.
Noch offen
- Die Ausschreibung startet erst nach dem Beschluss des Ortsgemeinderats.
- Förderungen für energetische Sanierungen können über KfW oder BAFA beantragt werden. Programme für die Sanierung von Kitas müssen 2027 nochmals geprüft werden.
Ort der Leistung
Trassem, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Trassem, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3 werden auf rund 40.000 bis 50.000 € insgesamt geschätzt. Dafür stehen laut Vorlage ausreichend Mittel bei der Maßnahme 6 zur Verfügung, der Haushaltsansatz 2026 beträgt 150.000 €. Die Ortsgemeinde Merzkirchen übernimmt anteilig 29,30 % der Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.