TendiGo
BeschlossenOrtsgemeinde Schöndorf · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Umkleidegebäude Sportplatz Schöndorf

Für das Sportstätten-Förderprogramm 2028 wurde die Sanierung des Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz Schöndorf gemeldet. Die Meldung erfolgte fristwahrend vor dem Beschluss, die Maßnahme steht noch vor der Planung und Ausführung.

Kostenschätzung

375.227 €

Nächster Schritt

Planungen sollen bis zum 15.11.2027 veranschlagungs- und ausführungsreif vorliegen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planung
Erforderliche Planungen sollen bis zum 15.11.2027 veranschlagungs- und ausführungsreif vorliegen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Frist zur Einreichung der VG-internen Prioritätenliste (erledigt)01.10.2026
  2. Notwendige Vorarbeitenals Nächstesbis Ende November 2027
  3. Planungen sollen veranschlagungs- und ausführungsreif vorliegen15.11.2027
  4. Meldung der Sanierungsmaßnahme zum Sportstätten-Förderprogramm (erledigt)2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Kreisverwaltung forderte eine VG-interne Prioritätenliste für kommunale Vorhaben beziehungsweise Vereinsmaßnahmen für 2028 an.

Für die Sanierung des Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz Schöndorf wurde zugesichert, dass die erforderlichen Planungen bis zum 15.11.2027 veranschlagungs- und ausführungsreif vorliegen. Die Meldung erfolgte zur Fristwahrung bereits vor dem Beschluss.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Haupt- und Finanzausschuss soll die für das Förderprogramm 2027 beschlossene Prioritätenliste zur Kenntnis nehmen, für 2028 soll nur die Sanierungsmaßnahme des Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz Schöndorf gemeldet werden.

Noch offen

  • Weitere Planungs- und Ausführungsschritte sowie eine Vergabe sind nicht genannt.
  • Ein Förderbescheid ist nicht genannt.

Ort der Leistung

Schöndorf, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Schöndorf, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten der Maßnahmeerste Kostenschätzung375.227 €
Förderung
Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, der verbleibende Eigenanteil wird je zur Hälfte von Schöndorf und den Ortsgemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath und Ollmuth nach Einwohnerzahl getragen.
Finanzierung
Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der verbleibende Eigenanteil wird jeweils zur Hälfte von der Standortgemeinde Schöndorf und den Ortsgemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath und Ollmuth nach Einwohnerzahl getragen.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen im Landkreis Trier-Saarburg?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit